OBT: Auf einen Blick – wichtige Gesetzesänderungen im Jahr 2025

(Foto: OBT)

St. Gallen – Zum Jahreswechsel 2025 sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, die Unternehmen und Privatpersonen betreffen. Strengere Regelungen gegen missbräuchliche Konkurse sollen den fairen Wettbewerb fördern. Auch Änderungen im Mehrwertsteuerrecht und die Erhöhung der Eigenmietwertbesteuerung im Kanton Zürich stehen an. Neu können versäumte Beiträge zur Säule 3a nachträglich einbezahlt werden, und die Schweizer KMU sind gefordert, Nachhaltigkeit als Wettbewerbsfaktor zu integrieren.

Das neue Gesetz gegen missbräuchliche Konkurse führt zu Anpassungen in verschiedenen Rechtsgebieten, namentlich im Obligationenrecht (OR), im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG), im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Ziel ist es, das Missbrauchspotenzial erheblich zu reduzieren. Die neuen Statutenbestimmungen lauten:

Teilrevision der Mehrwertsteuer
Die Teilrevision der Mehrwertsteuer (MWST) ist per 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Unten aufgeführt ein paar Änderungen:

Erhöhung der Steuerrechnung 2026 für Wohneigentümerinnen und -eigentümer im Kanton Zürich
Aufgrund stark gestiegener Marktpreise und zweier Gerichtsentscheide passt der Regierungsrat die Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert der heutigen Situation an. Die letzte Anpassung der steuerlichen Liegenschaftswerte erfolgte 2009.

Mit der Anpassung der Bewertungen rechnet das Steueramt bei der Einkommenssteuer mit höheren Einnahmen für den Kanton von rund CHF 45 Mio. und rund CHF 40 Mio. bei der Vermögenssteuer. In der gleichen Grössenordnung sind gemäss Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörde Mehrerträge für alle Gemeinden zu erwarten (Sitzung vom 24. Januar 2024).

Die Neubewertung der Liegenschaft wirkt sich unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat folgende Beispiele dargelegt:

Schlussfolgerung: Der Kanton Zürich ist nicht der einzige Kanton, der Neubewertungen vornehmen wird. So hat der Kanton Bern beispielsweise die Neubewertung im Jahr 2020 vorgenommen und der Kanton Aargau im Jahr 2025. Neubewertungen werden für die Eigentümerinnen und Eigentümer zu höheren Steuerbelastungen, ohne dass sich der effektive Nutzen verändert. Für viele wird diese Zusatzbelastung nicht einfach zu tragen sein.

Nachträgliche Möglichkeit zum Einkauf in die Säule 3a
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des sogenannten kleinen Beitrages zulässig (2025 beispielsweise maximal CHF 7’258.–). Wer einen Einkauf tätigen möchte, muss zu Beiträgen in die Säule 3a berechtigt sein, das heisst über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügen, sowohl für das Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch für dasjenige Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden. Ein Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag im betreffenden Jahr vollständig entrichtet wird.

KMU: «Achtung, Chance und Pflicht zur Nachhaltigkeit»
Der Bundesrat hat mit seiner im Juni 2024 in die Vernehmlassung gegebenen Verordnung über die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen einen grossen Schritt gemacht und gleicht die Schweizer Gesetzeslage stark derjenigen der EU an.

Zudem schreibt das von der Schweizer Stimmbevölkerung am 18. Juni 2023 angenommene Klima- und Innovationsgesetz vor, dass alle Unternehmen bis zum Jahr 2050 netto null Emissionen aufweisen müssen.

Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in der Schweiz in den nächsten drei bis vier Jahren rund 3’500 Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit direkt und umfassend berichterstattungspflichtig. Eine Vielzahl davon wird indirekt als Teil der Wertschöpfungskette ebenso betroffen sein. Als direkt betroffene Unternehmen gelten diejenigen, die zwei der drei nachfolgenden Grössenkriterien erfüllen:

> CHF 25 Mio. Bilanzsumme
> CHF 50 Mio. Umsatz
> 250 Mitarbeitende

Weitere Änderungen

Fazit

Bleiben Sie am Ball. Beachten Sie die Neuerungen und nutzen Sie mögliche Chancen. Der vollständige Wortlaut zu den Gesetzesänderungen liegt in der OBT Kundeninformation 2025 für Sie vor. Den Link dazu finden Sie hier: Kundeninformation 2025

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