Wetzikon – Ein Pool im eigenen Garten ist ein Luxus, vor allem aber eine langfristige finanzielle Angelegenheit. Wer sich den Luxus eines Schwimmbeckens im Garten gönnt, bindet dafür Kapital für Jahrzehnte und verpflichtet sich zu laufenden Ausgaben, die im Budget meist zu tief angesetzt sind.
Zudem verändert ein Pool die Immobilie. Er wirkt für Kaufinteressenten anziehend oder abschreckend.
Anschaffungspreise und Preisspannen
Am Anfang steht die Grundsatzentscheidung über die Bauart. Aufstellbecken aus Stahlwand oder Folie gibt es schon für ein paar Tausend Franken. Sie gelten allerdings als vorübergehend und bringen kaum Wertsteigerung für die Liegenschaft. Beim festen Poolbau kommen Beton, Polypropylen oder glasfaserverstärkter Kunststoff in Frage. In der Schweiz liegen die Preise dafür im Einfamilienhausbereich erfahrungsgemäss zwischen etwa 40.000 und 100.000 Franken, mit Sonderwünschen auch deutlich darüber. Betonbecken lassen sich frei gestalten, brauchen aber die längste Bauzeit. Fertigbecken aus Kunstoff sind zwar rascher eingerichtet, dafür aber auch in Form und Grösse eingeschränkt. Damit beeinflusst die Wahl nicht nur den Preis, sondern auch die Nutzung und späteren Sanierungsaufwand.
Der Beckenpreis ist zudem nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen Aushub, Fundament, Filter und Umwälztechnik, Elektroinstallation, Absicherung und der Bodenbelag rings um das Becken. Diese Nebenarbeiten machen einen erheblichen Teil der Gesamtsumme aus. Wer bei Hanglage oder hohem Grundwasserspiegel die Kosten für Aushub und Statik nicht zu hoch ansetzt, wird bei oberflächlichem Beckenvergleich mit Richtpreisen sein Budget in aller Regel irreführend niedrig ansetzen.
Laufende Betriebskosten
Nach der Inbetriebnahme setzt die zweite Kostenstufe ein. Sie spielt bei der Entscheidung vielleicht nicht so schwer wie die Erstkosten, wirkt aber jahrelang nach. Für ein privat genutztes Becken werden je nach Grösse, Standort und Heizart häufig 2.000 bis 5.000 Franken pro Jahr veranschlagt. Diese Spanne beinhaltet mehrere Posten:
- Strom für Umwälzpumpe und Filteranlage
- Heizenergie, wenn das Wasser über die Badesaison hinaus temperiert wird
- Frischwasser zum Nachfüllen und zur Rückspülung
- Wasserpflege mit Chlor, mit Salzelektrolyse oder anderen Verfahren
- Winterbetrieb oder Einwinterung und Wartung der Technik
Einsparpotenzial gibt es besonders bei der Energie. Drehzahlgeregelte Pumpen benötigen viel weniger Strom als einfache Pumpen mit fester Betriebstourenzahl. Eine Abdeckung vermindert Wärmeverlust und Verdunstung, eine Wärmepumpe arbeitet wirtschaftlicher als eine direkt heizende Elektroheizung. Solche Dinge kosten in der Anschaffung mehr, senken aber die Jahresbelastung.
Dazu kommen Rückstellungen für Erneuerungen. Folienauskleidungen müssen nach wenigen Jahren erneuert werden, Pumpen und Steuerungen haben ihre Lebensdauer. Bei den Versicherungen gehört die Frage in die Planung, die Gebäudeversicherung und die Haftpflicht sollten den Pool ausdrücklich mitversichern, bevor der Bagger für den Graben anrückt.
Einfluss auf den Immobilienwert und Wiederverkaufspreis
Ein Pool bringt nicht ohne weiteres einen Preisaufschlag. Im Allgemeinen wird er bei der Bewertung wie ein Objekt der Anlage gesehen, d. h. mit einem Wert, der mit dem Alter fällt. Seine Wertsteigerung bleibt hinter den ursprünglichen Baukosten zurück. Wer den Pool als Kapitalanlage sieht, wird deshalb in der Regel auch nicht auf seine Kosten kommen.
Entscheidend ist jeweils der Markt. In Sonnenlagen und bei Familienobjekten mit grossem Garten wird ein gepflegtes Becken gern als Vorteil verbucht werden, in anderen Gegenden sehen die Käufer vor allem Unterhalt, Haftungsrisiken und Platzverlust. Der Zustand spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Ein saniertes, technisch aktuell gehaltenes Becken stützt den Preis, ein überholungsbedürftiges drückt ihn, weil der Käufer die zu erwartenden Kosten einpreist.
Finanzierung und Steuern
Die meisten Bauherren finanzieren den Pool aus eigenen Mitteln oder über eine Erhöhung ihrer Hypothek. Die Banken prüfen, ob die Investition den Belehnungswert erhöht, was nicht immer der Fall ist, und auch die Institute gehen verschieden damit um. Frühe Rücksprache bei der Hausbank vermeidet Überraschungen bei der Tragbarkeit.
Steuerlich gilt der Pool im Allgemeinen als wertvermehrende Investition. Im Gegensatz zu werterhaltendem Unterhalt ist er bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig. Hier sind je nach Kanton die Vorschriften verschieden. Im Anschluss an die Reform des Eigenmietwertes sind Änderungen im Gange. Auskunft erteilt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Treuhandstelle vor Baubeginn.
Vor der Entscheidung: die Rechnung machen
Wer einen Pool erwägt, fährt mit einer Vollkostenrechnung über 20 Jahre am besten. Sie umfasst Bau, Betrieb, Erneuerungen und Finanzierungskosten und stellt ihnen den realistisch zu erwartenden Wertbeitrag gegenüber. Preisunterschiede werden sichtbar durch Offerten von mindestens drei Anbietern mit gleichem Leistungsumfang. Die Baubewilligung, der Versicherungsschutz und die Steuerfolgen sollten ebenfalls geklärt sein, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Bleibt am Ende eine Rechnung, die auch ohne Wertsteigerung aufgeht, weil Nutzen und Lebensqualität die Kosten decken, ist die Investition tragbar. Wer dagegen auf Gewinn beim Verkauf hofft, sollte die Zahlen noch einmal prüfen. (pg/mc/hfu)
