SKI erteilt Absage an Zweitwohnungs-Initiative

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Die Schweizerische Kommission für Immobilienfragen SKI, der rund 20 Dach- und Branchenverbände der Wirtschaft und der Immobilienbranche angehören lehnt die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ als unnötig, bürokratisch und bevormundend ab. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind am 11. März 2012 aufgerufen, ein Nein in die Urne zu legen.

Die SKI hat sich an der heutigen Sitzung unter Leitung des sgv-Direktors Hans-Ulrich Bigler auch mit der Zweitwohnungs-Initiative befasst. Sie lehnt dieses Volksbegehren vor allem aus den folgenden drei Gründen ab:

Unnötig: Gewisse Auswüchse im Zweitwohnungsbau wie die Problematik der „kalten Betten“ sind unbestritten, in der Zwischenzeit aber erkannt worden, so dass es die radikale Initiative gar nicht braucht. Seit dem 1. Juli 2011 ist das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft, das die Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Zweitwohnungsbau gezielt zu beschränken sowie die Hotellerie zu fördern und für Einheimische erschwingliche Wohnungen zu schaffen. Damit lassen sich Auswüchse im Zweitwohnungsbau wirksamer bekämpfen als mit der Initiative.

Bürokratisch:
Die Initiative ist zu starr und im Falle einer Annahme wäre es schwierig und aufwendig, sie umzusetzen, die Bürokratie würde auf allen Ebenen zunehmen. Die Beschränkung der Zweitwohnungen auf einen fixen Anteil von 20 Prozent würde in manchen Gemeinden zu einem abrupten Baustopp führen – mit negativen Effekten nicht nur für die Bauwirtschaft, sondern auch für viele andere Wirtschaftssektoren. In der Folge kämen viele Gemeinden unter Druck, die noch nicht 20 Prozent erreicht haben. Die Marktkräfte würden durch ein solches willkürliches Kontingentierungssystem ausgeschaltet, was zwangsläufig mit Effizienzverlusten verbunden wäre.

Bevormundend:
Die Zweitwohnungs-Initiative führt zu einer unnötigen Bevormundung der Berg- und Tourismusgebiete, das Subsidiaritätsprinzip und der Föderalismus werden ausgehöhlt. Sie wird den regional und lokal unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht und untergräbt die Eigenanstrengungen und die guten Lösungen, die in gewissen Kantonen und Gemeinden bereits getroffen worden sind. Das Selbstbestimmungsrecht der Berg- und Tourismusregionen ist zu respektieren. (sgv/mc/ps)

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