Warteck will Opting-Up-Klausel von 49 Prozent einführen

Daniel Petitjean

Daniel Petitjean, CEO Warteck Invest. (Foto: Warteck Invest)

Basel – Die Immobiliengesellschaft Warteck Invest will eine Opting-Up-Klausel einführen. So sollen die Aktionäre an der kommenden GV vom 20. Mai einer entsprechenden Statutenänderung zustimmen.

Ein öffentliches Übernahmeangebot wäre demnach erst zwingend, wenn ein Aktionär mit dem Zukauf von Aktien den Grenzwert von 49 Prozent überschreitet, wie der Einladung zur Generalversammlung des Unternehmens zu entnehmen ist. Die Klausel soll den bisher geltenden Grenzwert von 33 1/3 Prozent ersetzen.

Warteck begründet die Massnahmen mit der Attraktivität des Immobilienmarktes, welche grössere Investitionen erfordere, als die Gruppe aus eigener Kraft stemmen könne. Warteck sei deshalb auf zusätzliche Investitionen bestehender oder neuer Aktionäre angewiesen.

Die Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots bei Überschreiten des Schwellenwertes von 33 1/3 Prozent stelle dabei jedoch ein Hindernis dar und beschränke die Flexibilität der Kapitalaufnahme. Mit der Anhebung der Schwelle auf 49 Prozent soll die Attraktivität für potenzielle neue wie auch bestehende strategische Investoren erhöht werden.

Bessere Chancen für Kapitalerhöhungen
So könne etwa auch der Erfolg von Kapitalerhöhungen via eine Bezugsrechtsemission an alle Aktionäre dadurch abgesichert werden, dass ein Grossaktionär sich verpflichte, Aktien zu übernehmen, für die Bezugsrechte nicht ausgeübt worden seien, ohne dadurch Gefahr zu laufen, ein Pflichtangebot auszulösen.

Grösster Aktionär von Warteck ist die Gruppe um die Familie Müller mit einem Anteil von knapp 32 Prozent.

Die von Warteck beantragte Änderung der Statuten wurde mittlerweile von der Übernahmekommission gutgeheissen. Man habe von der Übernahmekommission die Bestätigung erhalten, dass die geplante Opting-Up-Klausel unter bestimmten Bedingungen übernahmerechtlich gültig sei, hiess es in einer separaten Mitteilung des Unternehmens von Dienstag. Voraussetzung sei die Zustimmung der Aktionäre, einschliesslich der Mehrheit der Minderheitsaktionäre. (awp/mc/ps)

Warteck Invest

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