Alexander Siegmund von KPM warnt vor einer Betriebsrentenreform nach veralteten Regeln

Alexander Siegmund (Bild: KPM Pensions & Benefits GmbH)

Die Rentenkommission hat Vorschläge vorgelegt, doch erst die Gesetzgebung wird zeigen, ob daraus eine Reform oder die nächste Reparaturrunde wird. „Wer nur das politisch Bequeme beschliesst, verwaltet den demografischen Wandel“, warnt Alexander Siegmund, Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH und seit mehr als 25 Jahren Experte für betriebliche Altersversorgung.

Er fordert eine stärkere zweite Säule, automatische Einbeziehung und zeitgemässe Regeln. Doch zwischen Mittelstand, Selbstständigen und alternden Sozialsystemen liegen Konflikte, an denen schon frühere Reformversuche gescheitert sind.

Herr Siegmund, die Rentenkommission hat Ende Juni ihre Vorschläge für eine langfristig tragfähige Alterssicherung vorgelegt. Ist das aus Ihrer Sicht der Beginn einer echten Reformdebatte oder nur die nächste politische Reparaturschleife?

Der Bericht hat das Zeug zur echten Reformdebatte. Die Kommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt, und sie ist ehrlicher, als viele erwartet haben: Sie benennt die Lastverteilung zwischen den Generationen, verlangt realistische Rechenannahmen und spricht die Verbreitungslücke in der betrieblichen Altersversorgung offen an.

Ob daraus mehr wird als eine Reparaturschleife, entscheidet sich in der Umsetzung. Bisher erleben wir in der Rentenpolitik Einzelmassnahmen, die kurzfristig beruhigen, aber strukturell wenig verändern. Die Zahlen zeigen, wie gross die Aufgabe ist: Knapp 52 Prozent der Beschäftigten haben eine Betriebsrente. In Grossunternehmen sind es 86 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 25 Prozent. Wenn die Gesetzgebung diese Lücke ernsthaft angeht, war die Kommission ein Wendepunkt. Wenn am Ende nur ein politisch verträgliches Paket geschnürt wird, bleibt es beim Reparaturbetrieb.

Viele Reformideen setzen darauf, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und zugleich kapitalgedeckte Elemente auszubauen. Warum reicht es aus Ihrer Sicht nicht mehr, die erste Säule immer weiter mit Steuermitteln zu stützen?

Die gesetzliche Rente wird für den Staat immer teurer, weil weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren. Bis 2036 scheiden 19,5 Millionen Babyboomer altersbedingt aus dem Erwerbsleben aus, nur 12,5 Millionen junge Menschen rücken nach. Wenn man dieses Ungleichgewicht allein über den Bundeshaushalt ausgleicht, verschiebt man die Last in andere Bereiche: Bildung, Infrastruktur, Verteidigung, Gesundheit.

Wir brauchen mehr Kapitaldeckung und eine stärkere zweite Säule. Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber organisiert, die zugesagten Leistungen sind bei einer Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert, und sie kann steuerlich effizient sein. Dafür muss sie einfacher, transparenter und mittelstandstauglicher werden.

Die betriebliche Altersversorgung wird politisch seit Jahren als zweite Säule beschworen. Warum kommt sie trotzdem gerade in kleinen und mittleren Unternehmen nicht ausreichend an?

In vielen kleinen und mittleren Unternehmen ist die bAV zu kompliziert. Fünf Durchführungswege, viel Rechtsunsicherheit, viele Formulare und zu wenig neutrale Beratung: Grosse Unternehmen haben Personalabteilungen, Juristen und Berater dafür. Ein Handwerksbetrieb, eine Agentur oder ein kleines Industrieunternehmen hat diese Ressourcen meist nicht.

Dazu kommt ein Vertrauensproblem. Viele Arbeitgeber erleben die bAV als weiteres Versicherungsprodukt statt als Versorgungssystem. Beschäftigte verstehen oft nicht, welchen Vorteil sie haben. Arbeitgeber fürchten Haftung, Verwaltungsaufwand und falsche Entscheidungen.

Welche konkreten politischen Massnahmen wären nötig, damit die bAV auch im Mittelstand wirklich zur Breitenlösung wird?

Erstens braucht es die automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht, das sogenannte Auto-Enrolment, als Regelfall. Den rechtlichen Einstieg gibt es seit Januar: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt Opt-out-Modelle per Betriebsvereinbarung auch ohne Tarifvertrag, verbunden mit einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20 Prozent. Das ist ein Fortschritt, aber eine Option, die jeder Arbeitgeber ergreifen muss. Grossbritannien zeigt seit 2012, was der Regelfall bewirkt: Die Teilnahmequote stieg von 55 auf 88 Prozent, und nur etwa jeder Zehnte tritt aus. Die Schweiz lebt seit Jahrzehnten vor, wie selbstverständlich eine verbindliche zweite Säule sein kann.

Zweitens braucht es neutrale Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, gefördert oder zertifiziert. Beratung darf nicht automatisch Produktverkauf bedeuten.

Drittens muss die Geringverdienerförderung einfacher und breiter werden. Der Förderbetrag steigt 2027 zwar auf 360 Euro im Jahr. Die Förderung sollte jedoch für alle fünf Durchführungswege gelten und keine bestimmten Modelle bevorzugen.

Viertens muss die bAV für kleine Unternehmen so handhabbar werden wie Onlinebanking. Solange Arbeitgeber erst juristische Gutachten lesen müssen, wird sie keine Breitenlösung.

In der Debatte um die Rentenkommission dürfte es auch um verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige gehen. Wie bewerten Sie diesen Punkt: sinnvoller Schutz oder neue Belastung für Gründer und Solo-Selbstständige?

Auch Selbstständige brauchen eine verlässliche Altersvorsorge. Die Kommission empfiehlt, neue Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Problematisch wird es, wenn daraus eine starre Pflicht entsteht, die Gründungen erschwert oder die Liquidität in den ersten Jahren belastet.

Eine gute Lösung sollte Übergangsfristen, flexible Beiträge und verschiedene insolvenzgeschützte Vorsorgeformen zulassen. Nicht jeder Selbstständige passt in dasselbe System. Wer bereits über ein tragfähiges Vorsorgekonzept verfügt, sollte nicht zusätzlich in ein Standardmodell gedrängt werden.

Eine Pflicht funktioniert nur, wenn sie nachvollziehbar, transparent und praktikabel ist. Ohne Akzeptanz entsteht neuer Widerstand.

Sie kritisieren seit Längerem, dass die bAV rechtlich und steuerlich auf veralteten Grundlagen aufsetzt. Wo sind aus Ihrer Sicht die grössten Baustellen?

Der steuerliche Rechnungszins von sechs Prozent nach Paragraf 6a des Einkommensteuergesetzes stammt aus dem Jahr 1982 und ist wirtschaftlich kaum noch zu erklären. Unternehmen müssen Pensionsverpflichtungen steuerlich mit Annahmen bewerten, die längst nicht mehr zur Kapitalmarktrealität passen.

Noch deutlicher ist es bei den Unterstützungskassen. Dort beruhen zentrale steuerliche Rechengrundlagen teilweise auf Sterbetafeln aus dem Jahr 1946 und einem Rechnungszins von 5,5 Prozent. In der Praxis wirkt das als echtes Hemmnis für moderne betriebliche Altersversorgung.

Dazu kommen offene Fragen beim Garantieniveau und die nur teilweise entschärfte Doppelverbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Und es fehlt Klarheit bei flexiblen Rentenübergängen. Die Aktivrente wirbt seit Januar mit 2.000 Euro steuerfrei im Monat dafür, im Alter flexibel weiterzuarbeiten. Die Regel im Betriebsrentengesetz, die die vorgezogene Betriebsrente an die volle gesetzliche Rente koppelt, fällt aber erst zum 1. Januar 2027. Der Staat wirbt für eine Flexibilität, die sein Betriebsrentenrecht ausbremst. Solange vieles ungelöst bleibt, bleibt die bAV für viele Arbeitgeber ein Risiko statt eines strategischen Instruments.

Mit smart|pension setzen Sie seit 2016 auf ein Modell, das viele aktuelle Reformideen praktisch vorwegnimmt. Was machen Sie anders als klassische Versicherungsmodelle?

Klassische Tarife setzen ein rein kalkulatorisches Alter von 115 Jahren und mehr an. Das ist der Endpunkt der Sterbetafel, keine erwartete Lebenserwartung, aber es bindet enorm viel Kapital. Wir kalkulieren seit 2016 mit realistischen 93 bis 94 Jahren. Die Rente ist trotzdem lebenslang garantiert. Sie endet nicht mit 94, die realistische Annahme betrifft allein die Kalkulation.

Für 1.000 Euro Monatsrente braucht man klassisch rund 400.000 Euro Kapital, bei uns rund 250.000 Euro. Bei gleichem Aufwand ergibt das rund 60 Prozent mehr Rente, oder der Arbeitgeber bindet rund 40 Prozent weniger Kapital. Stirbt ein Mitarbeitender, verfällt das angesparte Kapital nicht: Es kommt den Hinterbliebenen zugute.

Mich beschäftigt insbesondere die Frage, ob die bisherigen Modelle noch zur Realität von Unternehmen und Beschäftigten passen. Altersvorsorge muss verständlich, effizient und fair kalkuliert sein.

Die Kommission hat geliefert, jetzt ist der Gesetzgeber am Zug. Wenn Sie drei Punkte mitgeben könnten: Was muss aus dem Abschlussbericht im Gesetz ankommen, damit die bAV wirklich gestärkt wird?

Erstens: Die bAV muss konsequent mittelstandstauglich werden. Das bedeutet digitale Prozesse, klare Haftungsregeln und weniger Bürokratie.

Zweitens: Die automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht muss zum Regelfall werden. Wenn die bAV nur dort stark ist, wo ohnehin grosse Strukturen existieren, entfaltet sie ihr sozialpolitisches Potenzial nicht.

Drittens: Die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen müssen modernisiert werden. Dazu gehören der Rechnungszins, die Rechengrundlagen der Unterstützungskasse, die Geringverdienerförderung und die Doppelverbeitragung. Man kann die bAV nicht politisch stärken wollen und gleichzeitig an veralteten Regeln festhalten.

Und über allem steht für mich ein Qualitätsmassstab: Mehr Verbreitung darf nicht damit erkauft werden, dass die Zusage dahinter dünner wird. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers für die zugesagte Leistung ist das Herzstück der Betriebsrente.

Blick auf Herbst/Winter: Welche rentenpolitischen Debatten werden aus Ihrer Sicht besonders konfliktreich und wo droht am Ende wieder nur der kleinste gemeinsame Nenner?

Konfliktreich werden drei Themen: die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die Finanzierung der gesetzlichen Rente und die Frage, wie verbindlich die Stärkung der bAV wirklich wird. Bei den Selbstständigen wird es Widerstand geben, wenn die Lösung zu starr oder zu teuer wirkt. Bei der gesetzlichen Rente wird die Politik erklären müssen, wie lange sie steigende Zuschüsse und Beitragssätze tragen will.

Gesetzentwürfe nach der Sommerpause, Befassung des Bundestags noch in diesem Jahr, parallel der Sozialpartnerdialog zur bAV. Der DGB geht mit der Forderung nach einer Pflicht-Betriebsrente auf tariflicher Basis in diesen Dialog und lehnt zugleich zwei Kernstücke des Kommissionspakets ab, die staatliche Kapitalrente und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Bei der bAV sehe ich die Gefahr, dass am Ende schöne Begriffe im Gesetz stehen: Digitalisierung, Vereinfachung, Transparenz. Doch ohne klare Fristen sowie Zuständigkeiten und echte Entlastung für Arbeitgeber bleibt es beim kleinsten gemeinsamen Nenner.

Die Rentenpolitik braucht jetzt Mut. Wer nur das politisch Bequeme beschliesst, verwaltet den demografischen Wandel. Wer die zweite Säule ernsthaft stärkt, kann ihn zumindest abfedern.


Über Alexander Siegmund
Alexander Siegmund ist ausgewiesener Experte für betriebliche Altersversorgung. Er ist Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH und gestaltet seit über 25 Jahren die Branche als Rentenberater, Betriebswirt bAV und Master of Pension Management aktiv mit.

Exit mobile version