Bundesrat legt Gesamtschau zur Finanzmarktpolitik vor

Eveline Widmer-Schlumpf

Finanzministerin Evelyne Widmer-Schlumpf.

Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch den lange erwarteten Bericht zur Finanzmarktpolitik verabschiedet. Er enthält eine Gesamtschau zu den Problemen. Überraschungen birgt er nicht: Der Bundesrat bekräftigt die bereits bekannten Positionen. Die brisantesten Punkte hatte der Bundesrat bereits letzte Woche bekannt gegeben. Banken sollen künftig sicherstellen, dass sie nur versteuerte Gelder annehmen. Wie sie dies tun, soll aber weitgehend ihnen selbst überlassen bleiben.

Eine Selbstdeklarationspflicht will der Bundesrat nicht einführen. Die Banken sollen von den Kunden also nicht verlangen müssen, dass sie unterschreiben, ihr Geld versteuert zu haben.

Vertiefte Abklärungen nicht möglich
Zu diesem Entscheid bewogen haben mag den Bundesrat nicht zuletzt der Vergleich mit anderen Finanzplätzen. Eine Selbstdeklarationspflicht sei weder in Singapur noch in Luxemburg systematisch vorgesehen, hält er im Bericht fest.

Eine solche Pflicht wäre nur dann glaubwürdig und damit wirkungsvoll, wenn sie mit einer umfassenden Überprüfungspflicht der Banken und einer entsprechenden Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ergänzt würde. Weder die Banken noch die Aufsichtsbehörde verfügten jedoch über die Möglichkeiten, solche Abklärungen mit der notwendigen Tiefe vorzunehmen.

Schweizer grundsätzlich steuerehrlich
Die Banken sollen – wie der Bundesrat letzte Woche angekündigt hatte – künftig aber sämtliche Kunden auf den Verdacht der Steuerhinterziehung prüfen, wobei sich der Umfang der Prüfung nach dem Risiko richten soll.

Zwar sind sowohl Personen aus dem Inland als auch solche aus dem Ausland betroffen. Eine Person mit festem Wohn- und Arbeitsort in der Schweiz werde jedoch – falls es keine anderen Anhaltspunkte gebe – grundsätzlich ohne vertiefte Abklärungen als steuerehrlich eingestuft werden können, heisst es im Bericht.

Arglist und falsche Urkunden
Künftig sollen die Banken auch prüfen müssen, ob ein Verdacht auf eine Vortat zu Geldwäscherei besteht, wobei schwerer Steuerbetrug neu als Vortat zu Geldwäscherei gelten soll. Im Bericht ist nun skizziert, wie der neue Straftatbestand definiert werden könnte.

Schwerer Steuerbetrug würde vorliegen, wenn Arglist oder die Verwendung falscher Urkunden im Spiel ist und es darüber hinaus um einen grossen Betrag geht. Tätern droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Für Steuerbetrug wäre die Höhe des Betrags nicht relevant. Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei Steuerhinterziehung – ohne Arglist oder falsche Urkunden – droht wie bisher eine Busse von 33 bis 300% der hinterzogenen Steuern.

Internationale Vorbildfunktion
Die Details will der Bundesrat im Januar vorlegen. Die Bekämpfung von Missbrauch müsse ein Schwerpunkt der zukünftigen Finanzmarktpolitik sein, schreibt er im 66-seitigen Bericht. «Der Bundesrat unterstützt seit jeher Massnahmen, welche die Integrität des Finanzplatzes wahren.»

Das Vertrauen in den Finanzplatz und dessen Ruf seien zentral. Die Schweiz sei deshalb bereit, eine Vorbildfunktion einzunehmen und über den internationalen Standard hinauszugehen. In welchem Sinne, bleibt allerdings offen. Der Bundesrat bekräftigt jedenfalls, dass er den automatischen Informationsaustausch weiterhin ablehnt und stattdessen auf die Abgeltungssteuer sowie die Amts- und Rechtshilfe setzt.

Volkswirtschaftliche Bedeutung
Der Bundesrat betont im Bericht auch die grosse volkswirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes. Die Akteure leisteten 2011 einen Beitrag von 10,3% zum Bruttoinlandprodukt, der Anteil des Finanzsektors an der Gesamtbeschäftigung liege bei rund 6%.

Zum Steueraufkommen trug der Finanzplatz 2010 rund 7,9% bei. Vor dem Ausbruch der Finanzkrise hatte sich dieser Anteil allerdings auf fast das Doppelte belaufen. Die Bilanzsumme aller 312 Banken war mit 2793 Mrd CHF im Jahr 2011 mehr als 4,5 mal grösser als das BIP.

Grenzüberschreitend führend
Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass die Schweiz der weltweit grösste Finanzplatz für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen ist. Der Marktanteil liegt bei 30%. Der grösste Teil aller grenzüberschreitend verwalteten Vermögen kommt aus Westeuropa.

Der Bundesrat hält indes fest, die Ansichten über das Bankgeheimnis hätten sich international «in letzter Zeit verändert». In verschiedenen Ländern seien Bemühungen in Gang, Missbräuche zu verhindern. (awp/mc/upd/ps)

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