Hypothekarbank Lenzburg verschiebt Generalversammlung

Sitz der Hypothekarbank Lenzburg. (Foto: Hypothekarbank Lenzburg)

Lenzburg – Die Hypothekarbank Lenzburg AG hat aufgrund der Coronavirus-Ausbreitung entschieden, die 151. ordentliche Generalversammlung am 21. März 2020 nicht durchzuführen. Das Aktionärstreffen wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Der Bundesrat hat aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz die Situation als «besondere Lage» eingestuft. Insbesondere sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen «mindestens bis am 15. März 2020 verboten», so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 28. Februar 2020.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg entschieden, die diesjährige Generalversammlung (GV) ihrer rund 7200 Aktionärinnen und Aktionären nicht wie angekündigt am 21. März 2020 durchzuführen und sie auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

«Im Vordergrund steht die Sicherheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der geladenen Gäste und der Mitarbeitenden», begründet Verwaltungsratspräsident Gerhard Hanhart den Entscheid. Man hat sich für die Verschiebung ausgesprochen, weil davon ausgegangen werden muss, dass der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus über den 15. März 2020 hinaus verlängern respektive verschärfen könnte.

Das neue Durchführungsdatum für die GV kann heute noch nicht bestimmt werden. Das Datum wird festgelegt, sobald die «besondere Lage» wieder aufgehoben wird und die gesundheitspolizeilichen Auflagen die Durchführung der Versammlung zulassen. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Hypothekarbank Lenzburg werden mindestens 20 Tage vor dem neuen Termin eine schriftliche Einladung mit neuen Abstimmungs- und Wahlunterlagen erhalten.

Stimmen zu den einzelnen GV-Traktanden, die über den elektronischen oder postalischen Weg bereits an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin für die GV vom 21. März 2020 abgegeben wurden, sind ungültig.

Das Aktienregister ist wieder offen und Aktientransaktionen werden bis zur Ankündigung des neuen GV-Termins wie gewohnt eingetragen. Die Dividendenzahlung an die Aktionäre wird – die Genehmigung durch die Generalversammlung vorausgesetzt – im Anschluss an den neuen GV-Termin ausgelöst.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden zusätzlich mit einem persönlichen Schreiben über die Verschiebung der Generalversammlung informiert. (Hypothekarbank Lenzburg)

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