Durchführung der Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg ohne Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre

Sitz der Hypothekarbank Lenzburg. (Foto: Hypothekarbank Lenzburg)

Lenzburg – Die 151. Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG findet am 13. Mai 2020 statt. Aufgrund des schweizweit geltenden Versammlungsverbots ist eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre nicht möglich.

Die Auswirkungen des Coronavirus beeinflussen das öffentliche Leben weiterhin enorm. Aus diesem Grund ist es derzeit nicht absehbar, dass die Hypothekarbank Lenzburg AG die diesjährige Generalversammlung im gewohnten Rahmen durchführen kann.

Der Bundesrat erlaubt inzwischen mit der COVID-19-Verordnung 2, dass Firmen ihre Generalversammlung in reduziertem Umfang durchführen können. Aus diesem Grund ordnet der Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg AG an, dass die 151. Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG ohne Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden wird.

Aktionäre und Aktionärinnen können ihre Rechte ausschliesslich durch die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ausüben. Die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten die Aktionäre und Aktionärinnen per Post. Die Stimmrechtsweisung kann elektronisch oder postalisch erfolgen. Aufgrund des Versammlungsverbots ist eine persönliche Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre nicht möglich. Die Fristen für die Stimmrechtsweisung werden den Aktionärinnen und Aktionären ebenfalls per Post mitgeteilt.

Dividende unverändert mit CHF 110.- pro Aktie beantragt
Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat werden die 151. Generalversammlung der Hypothekarbank Lenzburg AG am 13. Mai 2020 ab 9 Uhr am Hauptsitz in Lenzburg in Anwesenheit der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin und einem Vertreter der Revisionsstelle der PricewaterhouseCoopers AG durchführen. Der Verwaltungsrat hält an dem bereits kommunizierten Gewinnverwendungsantrag fest. Das heisst, die Dividende wird unverändert mit CHF 110.- pro Aktie beantragt.

Das Aktienregister bleibt vom 9. April 2020 ab 18 Uhr bis und mit 13. Mai 2020 geschlossen. Stimmberechtigt sind die am 9. April 2020 mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre. Die im Februar 2020 zugestellten Abstimmungsdokumente sind ungültig. Am Freitag, 17. April 2020 verschickt die Hypothekarbank Lenzburg AG die Unterlagen mit den detailliert formulierten Traktanden. Es dürfen ausschliesslich diese neuen Dokumente verwendet werden. (Hypothekarbank Lenzburg /mc/ps)

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