FINMA: GPK-S sieht keinen weiteren Handlungsbedarf bezüglich HSBC Schweiz

Hans Hess, Ständerat OW (Bild: Parlament.ch)

Hans Hess, Ständerat FDP, OW (Bild: Parlament.ch)

Bern – Am 24. März 2015 hat die Subkommission EFD/WBF der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) eine Aussprache mit den Vertretern der FINMA zu deren Aufsichtstätigkeit über die HSBC Private Bank (Suisse) SA (HSBC Schweiz) geführt. Die GPK-S zeigt sich befriedigt über die erhaltenen Informationen und hat in der Folge beschlossen, keine weiteren Abklärungen vorzunehmen.

Die GPK-S beschloss an der Sitzung vom 17. Februar 2015, mit der FINMA eine Aussprache zu deren Aufsicht über die HSBC Schweiz zu führen. Durch diese Aussprache wollte sich die Kommission aus erster Hand über die Sachlage informieren lassen, um danach beurteilen zu können, ob ein allfälliger Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht besteht.

Grundlagen für die Bekämpfung der Geldwäscherei wesentlich verbessert
Am 24. März 2015 hat die Subkommission EFD/WBF der GPK-S die FINMA zu diesem Thema angehört. Dabei konnte die FINMA darlegen, dass die Grundlagen für die Bekämpfung der Geldwäscherei wesentlich verbessert wurden und sie seit ihrer Gründung am 1. Januar 2009 verschiedene Massnahmen auf präventiver bzw. überwachender Ebene wie auch auf dem Gebiet Enforcement in Bezug auf die HSBC Schweiz ergriffen hat. Die FINMA hat die Fragen der Subkommissionsmitglieder zufriedenstellend beantworten können.

Aus diesem Grund hat die GPK-S beschlossen, dass zurzeit aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht kein Handlungsbedarf besteht und somit keine weiteren Abklärungen getätigt werden. Die Kommission hat am 21. Mai 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) in Bern getagt. (GPK-S/mc/hfu)

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