Prämienanstieg: Schweizer Gesundheitssystem hat seinen Preis

Krankenkasse

(Foto: Adobe Stock)

Bern – Die Krankenkassenprämien steigen für das Jahr 2027 voraussichtlich um durchschnittlich 5 Prozent. Die mittlere Monatsprämie beträgt neu 412 Franken. Als Hauptgrund für den Anstieg gelten mehr Behandlungen pro Patientin und Patient sowie höhere Tarife.

Die mittlere Monatsprämie für die obligatorische Krankenversicherung steigt im kommenden Jahr um 19.70 Franken auf 412 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mitteilte. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von 5 Prozent. Für Erwachsene beträgt der Anstieg 22.80 Franken auf 487.60 Franken.

Die Prämien für junge Erwachsene erhöhen sich um 15.40 Franken auf 338.80 Franken. Bei Kindern steigt die Prämie um 5.70 Franken auf 128.10 Franken.

Beträchtlich sind die kantonalen Unterschiede: Der Kanton Jura beispielsweise verzeichnet mit 6,6 Prozent den höchsten Prämienanstieg, der Kanton Glarus mit 3 Prozent den niedrigsten.

Die jurassische Regierung fordert, dass die Prämien auf «zuverlässigen, transparenten und überprüfbaren Kostenannahmen» basieren. Das Wirtschaftsdepartement des Kantons fordert eine verstärkte Kontrolle der Kostenprognosen der Versicherer sowie mehr Transparenz bei den alternativen Modellen. Der Kanton wünscht zudem eine sorgfältige Überwachung der Auswirkungen von Tardoc und «wirksamere Handlungsmöglichkeiten zur Eindämmung der Gesundheitsausgaben.

Nach Schaffhausen – mit 6,4 Prozent Anstieg an zweiter Stelle – folgt Solothurn mit 6 Prozent als dritter Spitzenreiter. Wenn 2028 der indirekte Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative in Kraft trete, sei mit einer Entlastung zu rechnen, beschwichtigte Peter Eberhard, der Leiter des Gesundheitsamtes Solothurn.

Mehr Behandlungen als Hauptgrund
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider nannte die Alterung der Bevölkerung, den technischen Fortschritt und vor allem aber mehr Behandlungen pro Patient als Gründe für den Prämienanstieg. Die Zahl der medizinischen Behandlungen pro versicherte Person steige seit zehn Jahren, sagte sie. Dies sei der Hauptgrund für die Entwicklung. Auch das BAG führt die gestiegene Anzahl von Behandlungen als einen der Hauptgründe an.

Die Bundesrätin kritisierte zudem unbeabsichtigte Kosten und Fehlanreize. So würden beispielsweise private Spitex-Organisationen pflegende Angehörige einstellen und dies den Krankenkassen und der öffentlichen Hand in Rechnung stellen. Der Bundesrat wolle Anfang nächsten Jahres Massnahmen dagegen vorlegen.

Auch im neuen Arzttarifsystem würden Lücken ausgenutzt, indem Ärztinnen und Ärzte Patienten zweimal aufböten, um doppelt abrechnen zu können. «Ich erwarte von den Tarifpartnern, dass sie das rasch korrigieren», sagte Baume-Schneider. Ein weiterer Kritikpunkt ist die ungenügende Weitergabe von Rabatten beim Medikamenteneinkauf durch Arztpraxen, Spitäler und Apotheken an die Versicherer.

Appell an die soziale Verantwortung
«412 Franken pro Monat sind sehr viel Geld», räumte die Gesundheitsministerin ein. Sie forderte die Kantone auf, anspruchsberechtigten Personen die Prämienverbilligung zu gewähren. Gleichzeitig appellierte sie an die Bevölkerung, entsprechende Gesuche zu stellen. Das von einer sozialen Versicherung finanzierte Gesundheitswesen sei nicht der Ort, um Gewinne zu maximieren, so Baume-Schneider.

Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), erklärte, das gute Gesundheitssystem der Schweiz habe seinen Preis. Die Politik stehe aber in der Pflicht, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Entlastung für die Prämienzahlenden erhoffen sich die Kantone von der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, die 2028 eingeführt werden soll. Dadurch erhielten die Kantone mehr Finanzverantwortung, was zum Abbau von Fehlanreizen beitragen solle.

Um das Kostenwachstum zu dämpfen, hat der Bundesrat neu die Kompetenz, Ziele für die Kostenentwicklung festzulegen. Erstmals will die Regierung Ende 2026 solche Ziele für die Jahre 2028 bis 2031 definieren.

Die Versicherer müssen ihre Kundinnen und Kunden bis Ende Oktober über die neuen Prämien informieren. Ein Wechsel der Grundversicherung ist bis Ende November möglich. (awp/mc/ps)

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