PWC sieht keinen Verstoss gegen SNB-Reglement

Philipp Hildebrand

Philipp Hildebrand hat sich nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer nichts zu Schulden kommen lassen.

Zürich – Der Wirtschaftsprüfer PWC ist im Zusammenhang mit der Prüfung der von der Familie Hildebrand vorgenommenen Devisentransaktionen auf keine Sachverhalte gestossen, aus denen die Prüfer schliessen müssten, dass das SNB-Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 nicht eingehalten worden wäre. Dieses Fazit zieht PWC in ihrem Bericht zuhanden des Bankrates der SNB, welcher von der Nationalbank am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Bei den meisten der vorgenommenen Devisengeschäfte handle es sich um den An- und Verkauf von Devisen im Zusammenhang mit dem persönlichen Erwerb von Nichtfinanzvermögen. Solche Geschäfte unterliegen gemäss dem interne SNB-Reglement über Eigengeschäfte keinen Einschränkungen. Devisen seien gekauft worden, um Zahlungen an Dritte in fremden Währungen zu leisten. Devisen seien im Zusammenhang mit erhaltenen Zahlungen in fremden Währungen verkauft worden.

Transaktion von Frau Hildebrand veranlasst
Bezüglich der im Zusammenhang mit der allfälligen Ausnutzung von privilegierten besonders kritischen Transaktion am 15. August im Umfang von 400’000 CHF hält PWC fest, dass diese von der Ehefrau von Philipp Hildebrand veranlasst wurde mit dem Ziel, einen Anteil Dollar am Finanzvermögen von 50% zu erreichen. Philipp Hildebrand habe von dieser Transaktion einen Tag nach Durchführung Kenntnis erhalten.

Hildebrand hat Transparenz sichergestellt
Hildebrand habe daraufhin den Kundenbetreuer bei der Bank angewiesen, dass Devisengeschäfte aus Compliance Gründen künftig nur durchgeführt werden dürften, wenn der Auftrag von Philipp Hildebrand selbst kommen oder aber er einen solchen Auftrag bestätige. Darüber sei auch der Leiter Recht und Dienste der SNB informiert worden. Mit dieser Information habe Philipp Hildebrand die notwendige Transparenz sichergestellt. Vor diesem Hintergrund sei auch bei dieser Transaktion kein Missbrauch von privilegierten Informationen anzunehmen, folgert PWC.

Der von Hildebrand am 4. Oktober getätigte Verkauf von 516’000 USD sei im Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft in der Schweiz erfolgt. PWC hat den entsprechenden Kaufvertrag eingesehen. Die Transaktion sei in Einklang mit dem SNB-Reglement. Die verkauften USD seien darüber hinaus bereits im März 2011 gekauft worden. (awp/mc/pg)

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