SNB und Finma unterstützen Bundesratsmassnahmen zur Bankenstabilität

SNB-Direktionspräsident Martin Schlegel. (Bild: SNB)

Bern – Die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Finanzmarktaufsicht Finma unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Bankenstabilität. Das Paket ziehe die richtigen Lehren aus der Credit Suisse-Krise, sagte SNB-Präsident Martin Schlegel am Freitag vor den Bundeshausmedien in Bern.

«Die vorgesehenen Regulierungsanpassungen sind zentral, um die Widerstandskraft der Banken und deren Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit im Krisenfall zu stärken.» In Krisensituationen nehme die Nationalbank ihre Rolle als Kreditgeberin in letzter Instanz wahr. Dafür sei besonders relevant, dass systemrelevante Banken regulatorisch verpflichtet werden sollen, ausreichend Sicherheiten für den Bezug von Zentralbankliquidität vorzubereiten, sagte Schlegel.

«Die Wirksamkeit der Liquiditätsunterstützung hängt wesentlich davon ab, dass die Banken ihre Aktiven als Sicherheiten an die Nationalbank übertragen können. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag des Bundesrates, dass sich die Banken für den Zugang zur Liquiditätsunterstützung bei der SNB und anderen Zentralbanken vorbereiten müssen», sagte Schlegel.

SNB befürwortet Eigenmittelregulierung
Die Nationalbank unterstütze auch die vorgesehenen Regulierung im Bereich Eigenmittel. «Damit die von einer Bank ausgewiesenen Kapitalquoten aussagekräftig sind, müssen sie die tatsächliche Verlusttragfähigkeit dieser Bank widerspiegeln», sagte der Nationalbank-Chef.

Das sei im Fall der Credit Suisse nur bedingt der Fall gewesen. «Zum einen fiel der Wert von Aktiven wie Software oder latenten Steuerguthaben im Verlauf der Krise stark. Die Kapitalsituation der Bank verschlechterte sich dadurch erheblich und dies zu einem äusserst ungünstigen Zeitpunkt.»

Zum anderen sei der Wert der ausländischen Beteiligungen innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte gefallen, sagte Schlegel. Diese Wertberichtigungen hätten auf die Kapitalisierung des Stammhauses durchgeschlagen.

Schwachstellen beheben
Die vorgeschlagenen Regulierungsanpassungen im Bereich der Kapitalregulierung würden diese Schwachstellen gezielt angehen und somit die Stabilität des Finanzsystems stärken, sagte Schlegel: «Die vorsichtige Bewertung von bestimmten Bilanzpositionen und der vollständige Abzug von Software und latenten Steuerguthaben vom harten Kernkapital machen die ausgewiesenen Kapitalquoten robuster.»

Mit der vollständigen Unterlegung von ausländischen Beteiligungen mit hartem Eigenkapital werde sichergestellt, «dass Verluste auf ausländischen Beteiligungen die Kapitalsituation des Stammhauses nicht beeinträchtigen. Dies erleichtert auch die Umsetzung von Stabilisierungsoptionen in künftigen Krisen», sagte Schlegel.

Auch die Finanzmarktaufsicht Finma hat sich in einer Stellungnahme hinter die Vorschläge des Bundesrats für mehr Bankenstabilität gestellt. Diese seien zentral, um die Widerstandskraft der Banken im Krisenfall und die Resilienz des Schweizer Finanzplatzes zu stärken, hiess es in einer Mitteilung vom Freitag.

Die Finma versprach auch Augenmass bei der Umsetzung. Sie werde das Regime «pragmatisch und proportional» umsetzen, erklärte die Behörde. Der Aufwand für kleine Banken mit einfacher Struktur solle gering ausfallen.

Die positive Reaktion ist wenig überraschend. Der Bundesrat nimmt mehrere zentrale Forderungen der Finma selbst auf.

Finma darf Bussen verhängen
So soll die Aufsicht neue gesetzliche Befugnisse in den Bereichen Corporate Governance, Frühintervention, Stabilisierung und Abwicklung erhalten. Die Finma darf demnach künftig früher eingreifen und Massnahmen anordnen sowie bei gravierenden Problemen auch Bussen verhängen. Geplant ist zudem, dass Beschwerden gegen solche Eingriffe nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben.

Die Finma begrüsste insbesondere die vorgesehenen «präventiv und disziplinierend» wirkenden Instrumente. Darunter fällt etwa die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes. Dieses ermögliche eine eindeutige Zuweisung von Rechenschaften bei den Banken und gezielte neue Sanktionen, teilte die Aufsicht mit. Darunter fällt auch die Möglichkeit der Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen oder Bonuskürzungen.

Die Aufsicht begrüsst auch die neuen Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken mit ausländischen Tochtergesellschaften. Diese würden der betroffenen Bank in einem Krisenfall mehr Optionen lassen, sich selbst zu retten, hiess es. (awp/mc/pg)

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