SNB veröffentlicht Reglement

SNB

Zürich – Alle Mitglieder des Erweiterten Direktorium der SNB können gemäss internem Reglement der Notenbank grundsätzlich alle Arten von Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten tätigen. So unterliegt auch der An- und Verkauf von Devisen für den persönlichen Erwerb von Nichtfinanzvermögen keinen Einschränkungen, heisst es im Reglement über Eigengeschäfte mit Finanzinstrumenten der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums. Dieses veröffentlichte die SNB am Mittwochnachmittag.

Unzulässig sind gemäss Reglement aber Eigengeschäfte, die nicht öffentlich bekannte Informationen ausnutzen. Im Falle der SNB sind dies insbesondere die geld- und währungspolitischen Absichten der Notenbank. Unzulässig sind dabei «das vorzeitige und gleichzeitige Tätigen von Eigengeschäften in Kenntnis von geplanten oder beschlossenen Transaktionen der SNB».

Als Eigengeschäft gilt dabei jedes Rechtsgeschäft mit Finanzinstrumenten, die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums auf eigene Rechnung oder auf Rechnung eines Dritten tätigen. Darunter fallen insbesondere Transaktionen auf Rechnung von Angehörigen, einer in häuslicher Gemeinschaft verbundenden Person.

Die Direktionsmitglieder sind gemäss Reglement bei Eigengeschäften dazu angehalten, «jeglichem Eindruck» entgegen zu wirken, dass sie aufgrund von vertraulichen Informationen Geschäfte zum eigenen Vorteil tätigen oder unter dem Einfluss von privaten Interessen notenbankpolitische Entscheide treffen, heisst es in Artikel 1 des Reglements.

Die Richtlinien, die am 1. Mai 2010 in Kraft traten, waren bisher öffentlich nicht zugänglich. (awp/mc/pg)

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