Tessin blockiert einen Teil der Grenzgänger-Steuer

Grenzübergang Chiasso.

Grenzübergang Chiasso.

Bellinzona – Die Tessiner Kantonsregierung hat am Donnerstag beschlossen, einen Teil der von italienischen Grenzgängern erhobenen Quellensteuer zu blockieren. Rund die Hälfte der Italien zustehenden Summe, knapp 30 Mio CHF, sollen auf einem Schweizer Konto eingefroren werden, bis der Bundesrat ernsthafte Verhandlungen mit Italien über eine Neuregelung des Doppelsteuerabkommens aufnimmt.

Der Kanton wolle mit der Massnahme den Druck auf Bern und Rom erhöhen, sagte Staatsrat Marco Borradori am Donnerstagabend an einer Medienkonferenz. Dem Entscheid der Tessiner Regierung seien mehrere parlamentarische Vorstösse verschiedener Parteien vorausgegangen. Nicht alle Regierungsmitglieder haben den Beschluss mitgetragen. Laura Sadis (FDP) und Manuele Bertoli (SP) hatten sich dagegen ausgesprochen, sind aber von ihren beiden Lega-Kollegen Marco Borradori und Norman Gobbi sowie Paolo Beltraminelli (CVP) überstimmt worden.

Uneinigkeit in Tessiner Regierung
Regierungspräsidentin Laura Sadis befürchtet schmerzhafte Konsequenzen für den Kanton und die Eidgenossenschaft: «Wir müssen uns bewusst sein, dass wir gegen internationales Recht verstossen.» Es stehe einem Kanton nicht zu, eine solche Entscheidung zu treffen. Diese sei allein dem Bundesrat vorbehalten. Die Basis für Verhandlungen würde verschlechtert, sagte Ladis. Möglicherweise kontere Italien mit zusätzlichen diskriminierenden Massnahmen gegenüber der Schweiz. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt den Beschluss der Tessiner Regierung zur Kenntnis, wie Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.

«Bundesrat über heutige Situation nicht erfreut»
Grundsätzlich verstehe der Bundesrat den Unmut der Tessiner Regierung. Auch der Bundesrat sei an ernsthaften Verhandlungen mit Italien interessiert. Dafür brauche es aber immer zwei. «Über die heutige Situation ist auch der Bundesrat nicht erfreut», hielt Tuor fest. Aber möglicherweise komme schon in den nächsten Wochen ein Dialog in Gang, sagte Tuor. Seit Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey Anfang Juni bei Ministerpräsident Silvio Berlusconi in Rom weilte, zeige sich die italienische Seite wieder gesprächsbereit. Neue Termine auf Fachebene hätten vereinbart werden können. «Ob allerdings inhaltlich etwas erreicht werden kann, ist unklar», sagte Tuor. Der Bundesrat möchte mit Italien über ein ganzes Paket zu Steuerfragen verhandeln.

Schweiz in Italien auf Schwarzer Liste
So bietet die Schweiz Italien zum Beispiel ein neues Doppelbesteuerungsabkommen nach den Richtlinien der OECD an, das Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung erlauben würde. Italien führt die Schweiz auf einer Schwarzen Liste der Steuerparadiese. Gemäss einem Abkommen zwischen der Schweiz und Italien aus dem Jahr 1974 zahlt der Kanton Tessin 38,8% der von Grenzgängern erhobenen Quellensteuer zurück an den Staat Italien. Das Geld fliesst dort den Wohngemeinden der Grenzgänger zu, die ansonsten ohne Steuerzahlungen auskommen müssten. Die Summe, die sich im Jahr 2010 auf fast 60 Mio CHF belief, muss gemäss Abkommen bis zum 30. Juni an Italien überwiesen werden. Nach dem Beschluss des Staatsrat von Donnerstag wird das Tessin aber nur 30 Mio CHF zahlen. Die verbleibende Summe wird auf einem Schweizer Bankkonto eingefroren.

Tessin fordert Gegenrecht
«Sobald es erste verlässliche Zeichen gibt, dass sich sowohl Bern als auch Rom um einen Dialog bemühen, geben wir die Gelder frei», sagte Borradori am Donnerstag. Das Tessin will unter anderem erreichen, dass der bisher gültige Prozentsatz für die Rückzahlung der Steuer gekürzt wird. Die 38,8% seien nach Einführung der Personenfreizügigkeit nicht mehr zeitgemäss. Als angemessen werden 12,5% erachtet, die dem mit Österreich vereinbarten Satz entsprechen. Weiter wird verlangt, dass die Regelung der Steuerrückzahlung in gleicher Form auch auf Schweizer Grenzgänger in Italien ausgeweitet wird. Das ist bisher nicht der Fall. (awp/mc/ps)

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