Vivere Sammelstiftung: Erhalt der finanziellen Risikofähigkeit bei rentnerlastigen Versicherungsbeständen

Daniel Werdenberg

Daniel Werdenberg, Geschäftsführer VIVERE Sammelstiftung. (Foto: zvg)

Neuhaus – Die Vivere Rentnersammelstiftung kann mehr als herkömmliche Sammeleinrichtungen. Sie sichert Rentenleistungen nachhaltig über den Kapitalmarkt und entlastet nebenbei Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor potenziellen Sanierungsbeiträgen.

Die finanzielle Sicherheit einer Pensionskasse hat für die nachhaltige Sicherung der Altersleistungen oberste Priorität. Steigt in einem Versichertenbestand der Rentneranteil, dann verschlechtert sich aufgrund der gesetzlichen Leistungsgarantie die strukturelle Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung.
Eine drohende Unterdeckung bei einer rentnerlastigen Pensionskasse fordert nicht nur den Stiftungsrat. Auch der Arbeitgeber rückt in einem solchen Fall in den Fokus, weil die Sanierung einer rentnerlastigen Vorsorgeeinrichtung existenzielle Fragen für ihn aufwerfen kann.

Ausgangslage
Im schweizerischen Vorsorgesystem tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Verantwortung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Das paritätische Organ legt die Leistungen und deren Finanzierung fest. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten im Falle einer unterdeckten Pensionskasse zusätzliche Beiträge, wenn andere Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung nicht ausreichen. Zusätzliche Risikoträger sind in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Ausgeschlossen sind sie jedoch nicht. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass durchaus Potenzial dafür vorhanden ist. Das innovative Konzept der Vivere Rentnersammelstiftung verbessert die finanzielle Sicherheit auch bei reinen Rentnerbeständen nachhaltig.

Gemäss der Pensionskassenstatistik 2023 betragen die Deckungskapitalien und Rückstellungen der Rentner rund 43 % der gesamten Vorsorgekapitalien der Pensionskassen – also nahezu die Hälfte. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich dieser Anteil in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Eigentlich sollte die demografische Entwicklung im Kapitaldeckungsverfahren nur eine untergeordnete Rolle spielen. Gerät eine Pensionskasse jedoch in Unterdeckung, ändert sich dies grundlegend. Im BVG ist nicht vorgesehen, dass Rentner im Falle einer Unterdeckung einen Beitrag zur Sanierung einer Pensionskasse leisten müssen.

Rentnerlastigkeit als strukturelles Risiko
In der Schweiz stellt die Rentnerlastigkeit ein strukturelles Risiko dar. Ursachen dafür sind:

In solchen Fällen fehlt der stetige Zufluss aktiver Versicherter, während die Rentenverpflichtungen weiterbestehen oder sogar ansteigen. Dadurch erhöht sich das finanzielle Risiko, insbesondere in Phasen tiefer Zinsen oder bei Kapitalmarktschwankungen. Dieses strukturelle Risiko wird sich in den kommenden Jahren noch akzentuieren, da die Babyboomer-Generation in Pension geht und den Anteil der Rentenbezüger in den Pensionskassen überdurchschnittlich erhöhen wird.

Der Anteil der Rentnervorsorgekapitalien in einer Pensionskasse ist von grösster Bedeutung, wenn es darum geht, ob eine Vorsorgeeinrichtung im Falle einer Unterdeckung innerhalb der vom Pensionskassenexperten verlangten Frist (Fachrichtlinie Nr. 6 SKPE) saniert werden kann. Dabei ist weniger das Verhältnis der Deckungskapitalien zwischen aktiven Versicherten und Rentnern massgebend, sondern vielmehr das Verhältnis der Rentnerdeckungskapitalien zur versicherten Lohnsumme der aktiven Versicherten.

Wenn Massnahmen wie Minderverzinsungen und Rentenkürzungen zur Sanierung nicht ausreichen, sind Sanierungsbeiträge in Prozenten des versicherten Lohnes von Arbeitnehmern und Arbeitgebern letztlich die Substanz, welche über die Sanierungsfähigkeit der Pensionskasse entscheidet.
Der Arbeitgeber nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein: Er ist nicht nur Beitragszahler, sondern auch Garant für die Stabilität der Vorsorgeeinrichtung – sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Gerät eine rentnerlastige Kasse in Unterdeckung, stellt sich die Frage, wie die finanzielle Sanierung gelingen kann, ohne dass der Arbeitgeber selbst in eine finanzielle Krise gerät.

Wenn man die Sanierungsfähigkeit einer durchschnittlichen Pensionskasse dem Anteil der Rentnerkapitalien gegenüberstellt, zeigt sich, dass bereits eine Pensionskasse, die dem heutigen Durchschnitt (gemäss Pensionskassenstatistik) entspricht, unter Umständen nur noch schwer sanierbar ist, wenn Massnahmen nicht frühzeitig eingeleitet werden. Das nachfolgende Diagramm setzt die Sanierungsfähigkeit ins Verhältnis zur vorgesehenen maximalen Sanierungsdauer gem. FRP 6.

Sanierungsfähigkeit und Rentneranteil

Ab einem Rentnerkapitalanteil von 50 % muss die Sanierungsfähigkeit – je nach Sanierungsdauer – bereits tendenziell als eingeschränkt beurteilt werden. Ein Rentneranteil von 70 % führt sogar dazu, dass eine Pensionskasse als unsanierbar gilt. Die Einteilung im Diagramm ist zwar zugegebenermassen willkürlich, doch ein Sanierungsbeitrag von 7,5 % (Arbeitnehmeranteil an einem Gesamtsanierungsbeitrag von 15 %) pro Jahr über fünf bis sieben Jahre ist fatal.

Aufgrund der allgemeinen strukturellen Entwicklung stehen rentnerlastige Pensionskassen vor besonderen Herausforderungen: Während Sammeleinrichtungen mehrheitlich jene Versichertenbestände übernehmen, die nur wenige Rentner aufweisen, bietet der Vorsorgemarkt für rentnerlastige Pensionskassen kaum Lösungsansätze. Wer hoffte, dass das Merkblatt der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden zum Thema Rentnerbestände und Rentnerübernahmen neue Perspektiven aufzeigen würde, wurde enttäuscht.

Interessanterweise sieht Art. 53e bis BVG bei einer Übertragung von Rentnerbeständen ab einem Rentneranteil von 70 % die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Übertragung vor. Der Gesetzgeber erschwert also die Übertragung von Versichertenbeständen, wenn die Pensionskasse rentnerlastig ist – eigentlich müsste es genau umgekehrt sein. Die Aufsichtsbehörden sollten bei rentnerlastigen Pensionskassen, welche – wie eingangs erläutert – die finanzielle Stabilität eines Arbeitgebers gefährden können, die Auslagerung der Rentner erleichtern. Es ist in der Regel nicht die Schuld des Arbeitgebers, dass aufgrund der gesetzlichen Leistungsgarantie die Vorsorgeeinrichtung nicht sanierungsfähig ist.

Übertragung der Rentnerbestände
Trotz der teilweise restriktiven Haltung gewisser Aufsichtsbehörden werden wir nicht darum herumkommen, neue Lösungsansätze für die Bewirtschaftung von Rentnerbeständen zu prüfen, um betroffene Arbeitgeber von den finanziellen Risiken der Rentnerbestände zu entlasten. Der Markt dafür ist vorhanden.

In der Vergangenheit wurde immer wieder die Bedeutung des „dritten Beitragszahlers“ betont. Oft wird dabei vergessen, dass der Kapitalmarkt nicht nur ein Beitragszahler, sondern auch ein Risikoträger ist. Der Kapitalmarkt funktioniert in beide Richtungen: Ein Investor, der Ertragschancen nutzen will, ist auch bereit, entsprechende Risiken einzugehen. Wenn aktive Versicherte als Risikoträger fehlen, können Investoren diese Rolle übernehmen.

Daraus ergeben sich mehrere Vorteile:

Investor als Risikoträger
Genau hier setzt das Konzept der Vivere Sammelstiftung an.

Die Vivere Rentnersammelstiftung ersetzt den Risikoträger Aktive Versicherte durch den Kapitalmarkt. Mittels Swap Vertrag stellt ein Investor der Vivere Sammelstiftung 7.5% Wertschwankungsreserve zur Verfügung.

Diese Garantie erfolgt zusätzlich zur bereits vorhandenen Reserve der Sammelstiftung, welche zum Zeitpunkt der Übernahme von der abgebenden Stiftung auf die Zielgrösse ausfinanziert wurde.

Konzept Deckungsgradgarantie (Wertschwankungsreserve-Swap)

Über das Swap Geschäft zahlt der Investor der Vivere Sammel-stiftung fix die Höhe der Zielrendite (z.B. 2% pro Jahr). Im Gegenzug bezahlt die Vivere dem Investor variabel den Ertrag auf den Vermögensanlagen. So kann sichergestellt werden, dass der Deckungsgrad im Zeitablauf konstant bleibt. Der Investor übernimmt somit die Rolle des Risikoträgers und profitiert im Gegenzug von Ertragsüber-schüssen aus den Vermögens-anlagen. Genauso, wie es die aktiven Versicherten tun würden.

Die wichtigsten Unterschiede:

(Vivere/mc)

Vivere Sammelstiftung

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