Alle sieben verhafteten FIFA-Funktionäre wehren sich gegen Auslieferung

FIFA-Hauptsitz

FIFA-Hauptsitz in Zürich.

Bern – Parallel zur Eröffnungszeremonie des FIFA-Kongresses in Zürich sind am Donnerstag die Ermittlungen bei den Strafverfolgungsbehörden des Bundes fortgesetzt worden. Alle sieben festgenommenen FIFA-Funktionäre befinden sich in Haft und wehren sich gegen die Auslieferung.

Nachdem an Mittwoch noch einer der sieben Verhafteten Bereitschaft für eine vereinfachte Auslieferung signalisiert hatte, erklärte dieser am Donnerstag in einer zweiten Anhörung, sich der Auslieferung zu widersetzen. Dies sagte Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Schweiz habe die USA deshalb aufgefordert, für alle sieben Personen innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen formelle Auslieferungsersuchen zu stellen. Das BJ werde danach die Voraussetzungen für eine Auslieferung vertieft prüfen.

In einer ersten Darlegung des Sachverhalts war das Bundesamt zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Auslieferung in die USA a priori erfüllt sind. Dies genügte für den Erlass der Auslieferungshaftbefehle, die am Mittwoch von der Zürcher Kantonspolizei ausgeführt wurden.

Die Vergabe von Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechten im Zusammenhang mit Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika sollen laut den US-amerikanischen Justizbehörden zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben. «Dies wäre auch in der Schweiz strafbar», sagte Galli. Es handelte sich dabei um eine Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Bis auf weiteres hinter Gitter
Ob und wann die sieben teils hochrangigen FIFA-Funktionäre ausgeliefert werden, hängt auch von deren Kooperation ab. Reichen die Betroffenen gegen die Verfügungen des BJ Beschwerden ein, werden das Bundesstrafgericht und allenfalls das Bundesgericht diese Frage abschliessend beurteilen.

Bis dahin bleiben die Fussballfunktionäre in verschiedenen Haftanstalten im Kanton Zürich in Auslieferungshaft. «Wie üblich wird aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes der genaue Haftort nicht bekanntgegeben», sagte Galli. Die sieben Häftlinge würden gleich behandelt wie alle anderen Insassen.

Wegen Kollusionsgefahr werde der Kontakt unter den inhaftierten FIFA-Funktionären aber unterbunden. Dies gelte bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens, das bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel erfahrungsgemäss rund sechs Monate dauern könnte.

Bundesanwälte starten Befragungen
Die Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft wegen «Unregelmässigkeiten» bei der WM-Vergabe an Russland und Katar läuft unabhängig von jener der US-Justizbehörden. Konkret ermitteln die Bundesanwälte wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts auf Geldwäscherei.

Die Strafuntersuchung richtet sich gegen Unbekannt. Am Donnerstag startete die Bundesanwaltschaft die Befragung von zehn Auskunftspersonen. Laut Sprecher André Marty handelt es sich dabei um zehn Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees, die 2010 bereits im Amt waren und nicht in der Schweiz wohnhaft sind.

Wie lange das Verfahren dauern werde, sei zurzeit noch nicht abschätzbar, sagte Marty auf Anfrage der sda. Es seien verschiedene Ausgänge möglich: So könnten die am FIFA-Hauptsitz sichergestellten Informationen anderen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesanwaltschaft könne aber auch Anklage erheben oder das Verfahren einstellen.

Unklare Konsequenzen für WM-Vergaben
Welche Folgen eine allfällige Anklage für die Austragung der Fussball-Weltmeisterschaften in Russland 2018 und Katar 2022 haben könnte, konnte die Bundesanwaltschaft nicht sagen. «Dies fällt nicht in unsere Kompetenz», sagte Marty. Das Verfahren werde nicht gegen die FIFA geführt.

Der Weltfussballverband nahm zu dieser Frage auf Anfrage keine Stellung. (awp/mc/ps)

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