Die Schweiz und viele weitere Länder für Ukraine-Sondertribunal

Ukrainische Flagge über der Hauptstadt Kiew.

Bern / Chisinau – Die Schweiz und 35 weitere Länder haben mitsamt der EU ihre Absicht bekundet, einem neuen, erweiterten Teilabkommen zur Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine beizutreten. Dies teilte der Europarat am Freitag mit.

Diese Ankündigung erfolgte anlässlich des Treffens der Aussenminister der Organisation in Chisinau, Moldawien. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, begrüsste in einer Erklärung den «entscheidenden Schritt hin zur konkreten Einrichtung des Sondergerichtshofs und zur Anerkennung der Verantwortlichkeiten für den Angriff auf die Ukraine».

Für den ehemaligen Bundesrat steht dieses Sondergericht «für Gerechtigkeit und Hoffnung». Nun gelte es, diesem politischen Engagement Taten folgen zu lassen, indem die Funktionsweise und die Finanzierung dieses Gerichts gewährleistet würden.

Damit das Gericht errichtet werden kann, muss es von mindestens 16 Staaten unterstützt werden. Die Schweiz ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament, mit von der Partie, wie Bundesrat Ignazio Cassis sagte, der die Schweizer Delegation am Treffen anführte. Alles in allem haben sich 36 Länder mitsamt der EU zum Beitritt zum Gerichtshof bekannt, wie der Europarat mitteilte.

Aktionsplan «voll und ganz» unterstützt
Die Schweiz unterstütze den Aktionsplan des Europarats für die Ukraine «voll und ganz», so Cassis in der schriftlichen Version seiner Rede. Das Land setze damit «ein klares Zeichen gegen Straflosigkeit».

«Als Mitglied des Schadensregisters und Unterzeichnerstaat des Übereinkommens zur Einrichtung einer internationalen Beschwerdekommission beabsichtigt mein Land, den Weg zu einem gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine weiter zu beschreiten», so der Schweizer Aussenminister.

Das Gericht hat die Aufgabe, die Hauptverantwortlichen für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Es wird die an diesem Verbrechen beteiligten hochrangigen Persönlichkeiten zur Rechenschaft ziehen.

Ergänzung zum Internationalen Strafgerichtshof
Es ist das erste Mal, dass ein Sondergericht unter der Schirmherrschaft des Europarats eingerichtet wird, einer Organisation, aus der Russland nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 ausgeschlossen wurde.

Die von der Ukraine geforderte Einrichtung dieses Gerichts wurde auf der Ministertagung des Europarats im Mai 2025 gebilligt. Sie zielt darauf ab, eine Lücke in den Zuständigkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs zu schliessen. Letzterer ist zwar für die Untersuchung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der Ukraine zuständig, kann jedoch das Verbrechen der Aggression nicht untersuchen.

Die Schweiz sei überzeugt, dass es einen gezielten Multilateralismus ohne sich überschneidende Strukturen brauche, so Cassis in seiner Rede weiter. Als amtierender Vorsitzender werde er sich für eine stärkere Komplementarität zwischen den beiden Organisationen einsetzen.

Ausserdem sprach er sich für den Beitritt des Kosovo zum Europarat aus – dies als «Signal für die Stabilität des europäischen Kontinents». (awp/mc/ps)

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