Staatsanwaltsschaft in Japan erhebt neue Anklage gegen Ghosn

Carlos Ghosn am 3. April 2019 in Tokio kurz vor seiner erneuten Inhaftierung.

Tokio – Die japanische Staatsanwaltschaft hat eine neue Anklage gegen den früheren Nissan- und Renault-Chef Carlos Ghosn erhoben. Dabei geht es um den Vorwurf der Veruntreuung von Nissan-Geldern, wie das zuständige Gericht in Tokio am Montag mitteilte.

Nach der Erweiterung der Anklageschrift können die Anwälte des früheren Nissan- und Renault-Chefs Ghosn nun erneut dessen Freilassung auf Kaution beantragen.

Der einst mächtige Automanager war wegen der neuen Vorwürfe am 4. April erneut festgenommen worden – nur einen Monat, nachdem er nach rund 100 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Seine aktuelle Untersuchungshaft, die erst vor zehn Tagen verlängert worden war, läuft noch bis (heute) Montag.

Vorwurf: Nissan-Gelder für Privatzwecke abgezweigt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 65-Jährigen zusätzlich zu den bisherigen Anklagepunkten vor, zwischen Ende 2015 und Mitte 2018 insgesamt 15 Millionen Dollar an Nissan-Geldern an ein Unternehmen im Nahen Osten transferiert haben. Davon soll er fünf Millionen Dollar für Privatzwecke abgezweigt und davon unter anderem eine Luxusyacht finanziert und Investitionen in ein Unternehmen seines Sohnes in den USA getätigt haben.

Ghosn war bereits zuvor in drei Anklagepunkten finanzielles Fehlverhalten vorgeworfen worden. Er soll jahrelang ein viel zu niedriges Einkommen bei Nissan deklariert und persönliche Verluste auf den japanischen Autobauer übertragen haben.

Ghosn wurde am 19. November festgenommen. Nach 100 Tagen wurde er gegen eine hohe Kaution und unter strengen Auflagen freigelassen. Der einstige Vorzeigemanager, der auch jahrelang beim französischen Autobauer Renault die Geschicke lenkte, bestreitet alle Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Verschwörung. (awp/mc/ps)

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