US-Gericht erklärt Trumps Einreisebeschränkungen teils für nichtig

Einreiseformular

Einreiseformular für die Vereinigten Staaten.

Washington – Die jüngsten Einreisebeschränkungen der US-Regierung für Flüchtlinge sind von einem Gericht für teilweise unzulässig erklärt worden. Ein Bundesrichter aus Seattle entschied am Samstag, dass die Massnahmen nicht für alle Betroffenen gelten dürfen.

So müssten Flüchtlinge von den Beschränkungen ausgenommen werden, die «echte Verbindungen zu einer Person oder Organisation in den Vereinigten Staaten haben».

Die Aussetzung des Familiennachzugs habe für die beiden Betroffenen, über deren Fälle er urteilte, «irreparablen Schaden durch die Bundesbehörden» verursacht, schrieb der Richter in der Urteilsbegründung. «Die Familienangehörigen sehnen sich danach, wieder zusammenzukommen.»

Elf Länder auf Trumps Liste
Es geht um Menschen aus elf Ländern hauptsächlich des Nahen Ostens und Afrikas. Ende Oktober hatte die Regierung von Präsident Donald Trump beschlossen, dass entsprechende Einreiseanträge für drei Monate nicht bearbeitet werden. Die Zeit sollte für eine Sicherheitsüberprüfung genutzt werden.

Ausserdem wurde ein Familienzusammenführungs-Programm für Flüchtlinge ausgesetzt. Letzteres werde der Regierung untersagt, urteilte nun Richter James Robart. Geklagt hatten Flüchtlinge und Flüchtlingsorganisationen.

Bei den elf Ländern handelt es sich um Ägypten, Iran, Irak, Libyen, Mali, Nordkorea, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien und Jemen.

Trump versucht seit seinem Amtsantritt, Einreisebeschränkungen zu erlassen. Wiederholt wurden diese aber teilweise von Gerichten kassiert. Sie urteilten, dass bestimmte Anordnungen gegen das Antidiskriminierungsgebot verstiessen. (awp/mc/ps)

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