Google beginnt mit dem Löschen von Einträgen aus der Schweiz

Symbolbild Google

Bern – Google hat damit begonnen, Links von Schweizerinnen und Schweizern zu löschen. Diese hatten das im Namen ihres Rechts auf Vergessen verlangt. Google gab an, das Unternehmen achte darauf, Texte nicht zu zensurieren, wenn das dem Recht auf Information widersprechen könnte.

Über die Identität der Gesuchsteller schweigt sich Google aus. Wie Ende Juli bekannt wurde, kamen in der Schweiz 1645 Gesuche zu 7085 Adressen zusammen. Aktuell könne Google noch nicht sagen, wie viele Einträge auf google.ch gelöscht worden seien, sagte Unternehmenssprecher Samuel Leiser der Nachrichtenagentur sda.

Auch die einzelnen Sites mit gelöschten Inhalten werden nicht veröffentlicht. Die zuständigen Webmasters seien indessen informiert worden. Die Behandlung der Gesuche gehe Fall für Fall voran, versicherte Leiser. Damit befasst sei ein in Europa angesiedeltes Juristenteam.

Google wählt selbst aus
Die durch den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Google entstandenen Schwierigkeiten halten weiterhin an. Zum einen muss das Unternehmen veraltete und unpräzise Einträge löschen. Zum anderen muss es dem Recht der Öffentlichkeit auf Information Folge leisten, etwa wenn es um Politikerinnen und Politiker geht.

Diese Triage nimmt Google in Eigenregie vor. Diese Aufgabe sollte aber nicht einem privaten Unternehmen überbunden werden, verlangte der grüne Nationalrat Balthasar Glättli (ZH). Das sei eigentlich eine Sache für die Justiz. Er will dazu einen parlamentarischen Vorstoss einreichen.

Glättlis Ansicht teilt Ratskollege Jean Christophe Schwaab (SP/VD). Die Behörden müssten sicherstellen, dass Informationen die im öffentlichen Interesse liegen, auch sicht- und auffindbar seien. Dabei nennt er besonders Veröffentlichungen in den Medien.

Er habe vor zwei Jahren ein entsprechendes Postulat eingereicht, das der Nationalrat auch gutgeheissen habe. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, ein Gesetz zu prüfen, das das Recht auf Vergessen verankert oder präzisiert. Der Bundesrat liess bisher noch nichts verlauten.

Identitätsnachweis erforderlich
Um die Triage vornehmen zu können, hat Google mehrere Kriterien definiert. Dabei verlangt das Unternehmen von den Personen, die Löschungen beantragen, eine ganze Serie von Informationen.

Neben dem Namen müssen die Antragsteller mittels eines elektronischen Formulars ihre Identität belegen. Dazu können sie ausser Pass oder Identitätskarte auch einen anderen Ausweis verwenden und dabei Nummern und Fotos abdecken.

Verschleierungsversuche kommen vor
Im Anschluss müssen die Antragsteller ihr Ersuchen begründen. Gerade hier tauchen Probleme auf, wie Google konstatiert. Es komme vor, dass Personen einen Teil an bekannten Fakten löschen wollten, die nicht zu ihrem Vorteil gereichen.

Google versichert in diesen Fällen, dem Status eines Antragstellers Rechnung tragen zu wollen. Eine Person im öffentlichen Interesse werde nicht gleich behandelt wie einfache Bürgerinnen und Bürger. Und politische Diskurse werden normalerweise nicht gelöscht. Die Grenze sei aber nicht leicht zu ziehen, räumte Leiser ein.

Die Suchmaschine zeigt sich bei der Aufgabe offen für Vorschläge von aussen und will seine Methoden gegebenenfalls anpassen.

Auf europäischer Ebene registrierte Google bis Mitte Juli 91’000 Anträge, die 328’000 Links betreffen. Ein wenig mehr als die Hälfte der verlangten Einträge sei bereits gelöscht, hiess es dazu. Etwa 30 Prozent der Anträge seien abgewiesen worden. Bei weiteren 15 Prozent habe man nähere Angaben eingefordert. (awp/mc/ps)

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