Auch Ständerat für Anpassungen beim automatischen Informationsaustausch AIA

Auch Ständerat für Anpassungen beim automatischen Informationsaustausch AIA
Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD. (Foto: admin.ch)

Bern – Das Parlament ist einverstanden damit, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) anzupassen. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat einer Gesetzesrevision ohne Änderungen zugestimmt.

Der Nationalrat sprach sich mit 41 Ja-Stimmen und einer Enthaltung für die Änderung aus. Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Eine Vorprüfung ergab, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind.

Unter anderem empfahl das Global Forum, die Ausnahme für Stiftungen und Vereine aufzuheben, die sich als Finanzinstitut qualifizieren. Der Bundesrat wollte die Empfehlung ursprünglich umsetzen und die Stiftungen den AIA-Regeln unterstellen.

In der Vernehmlassung war dies jedoch heftig umstritten. In der Folge verzichtete der Bundesrat auf eine Meldepflicht für Stiftungen. Auf Verordnungsstufe werde nichts geändert für Verordnungen und Stiftungen, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Dies werde international noch anerkannt, die Schweiz sei ein Land der Vereine und Stiftungen. Es sei aber nicht auf ewig gesichert.

Für die Schweiz seien internationale Standards wichtig, weil damit für alle gleichlange Spiesse gälten. «Gleichzeitig wollen wird dort, wo es Sonderanliegen gibt, spezielle Bestimmungen bekommen», sagte Maurer.

Neue Sorgfaltspflichten bei Neukonten
Anderen Empfehlungen will der Bundesrat aber Folge leisten. Angepasst werden sollen etwa die geltenden Sorgfaltspflichten bei der Eröffnung eines Kontos. Das Global Forum erachtet es als unvereinbar mit dem internationalen Standard, dass in der Schweiz ein Konto eröffnet werden kann, ohne dass grundlegende Informationen vorliegen.

Nun soll rechtlich verankert werden, dass die Eröffnung eines Neukonten ohne Erteilung einer Selbstauskunft des Kunden nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Ausserdem soll klargestellt werden, dass die Selbstauskunft die wesentlichen Informationen wie Name, Anschrift und Steuersitz enthalten muss – und nicht etwa leer sein darf.

Aufgehoben werden soll ausserdem die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften. Dies werde in der Praxis aber keine Auswirkungen haben, da sich diese nicht als Finanzinstitut qualifizierten, schrieb der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.

Zudem sollen die Beträge künftig in US-Dollar ausgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um die Feststellung des Gesamtsaldos auf Konten. Kapitaleinzahlungskonten sollen nicht mehr generell vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sein.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. (awp/mc/ps)

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