BAFU bewilligt Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen mit Auflagen

Einsprachen sind vorerst nur in Pully möglich. Wie BAFU-Direktor Bruno Oberle am Dienstag in Bern bekannt gab, hat das Amt als erste Instanz den Freisetzungsversuchen mit «strengen» Auflagen stattgegeben. Es habe vor seinem Entscheid die Zustimmung der Bundesämter für Gesundheit (BAG), für Landwirtschaft (BLW) und für Veterinärwesen (BVET) erhalten.


Standorte Reckenholz und Pully
Durchgeführt werden sollen die Versuche von 2008 bis 2010 an den Standorten Reckenholz und Pully. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesuchstellenden dem BAFU ein Notfallkonzept, eine zusätzliche Charakterisierung der freizusetzenden Pflanzen sowie genaue Angaben zur Versuchsanordnung vorlegen.


Perimeter von 1000 Metern
Gleichzeitig mit der Bewilligung der Versuche hat das BAFU auch entschieden, wer vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerdeberechtigt ist. Dazu wurde ein Perimeter von 1000 Metern um die Versuchsfelder festgelegt. Von den zwei Einsprechenden in Zürich wohnt niemand in diesem Umkreis, in Pully sind es 11 von 27. Gegen diese Beschwerdeeinschränkung könne jedermann Einsprache erheben, sagte Oberle. Der Auffangkreis für Pollen sei auf Grund von Literaturstudien gewählt worden. Die 1000 Meter überträfen die Pollenflugweite klar. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könne ans Bundesgericht weitergezogen werden.


Forschende müssen Auflagen erfüllen
Die Forschenden müssen Auflagen erfüllen. So haben sie das Versuchsgelände mit Zäunen und gegen Vögel abzusichern, 300 Meter breite Mantelsaaten aus Weizen auszubringen, Maschinen und Geräte vor Ort zu reinigen und Pflanzenmaterial sowie die Mantelsaat in der Kehrichtverbrennungsanlage zu entsorgen.


Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz
Bei den zwei Gesuchen der Universität Zürich geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch. Standort der Versuche ist die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART). Die Versuche dienen der landwirtschaftlichen und Grundlagenforschung: Die Forschenden wollen wissen, ob die Pilzresistenzen auch im Freiland erhalten bleiben. Dabei werden Auswirkungen auf Bodenlebewesen oder Insekten und die Übertragung auf Wildpflanzen, die so genannte Auskreuzung, untersucht.


Forschung trotz Gentech-Moratorium erlaubt
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen unterliegt strengen Auflagen. Die Organismen dürfen sich nicht ausbreiten und Mensch, Tier, Umwelt und die biologische Artenvielfalt nicht gefährden Trotz des am 27. November 2005 vom Volk gutgeheissenen fünfjährigen Gentech-Moratoriums ist die Forschung aber erlaubt. Initianten des Volksbegehrens «für Lebensmittel aus gentechfreier Landwirtschaft» hatten gefordert, dass die Forschung das Moratorium nutzt. Die Gefahren von Gentech müssten analysiert werden. Dazu brauche es Feldversuche, welche die Koexistenz der Produktion mit und ohne Gentechnik und deren Kosten untersuchten. (awp/mc/gh)

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