Barroso schaltet sich bei Reform von Stabi-Pakt ein

«Es wurde guter Fortschritt gemacht, wir sind nahe an einer Vereinbarung», sagte ein Sprecher der EU-Kommission. Demnach will sich die Behörde künftig flexibel zeigen, wenn einem Land wegen erhöhten Defizits ein Brüsseler Strafverfahren droht. Rentenreformen könnten angerechnet werden, falls die gesamtstaatliche Verschuldung unter der erlaubten Markte von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liege. «Es gibt keine konkrete Zahl, was künftig erlaubt ist», sagte der Sprecher. Üblicherweise wird ein Verfahren eingeleitet, falls die Neuverschuldung drei Prozent überschreitet.


Auftakt zum EU-Gipfel am Donnerstag
Polen und mehrere andere mittel- und osteuropäische Länder dringen seit Monaten auf die Berücksichtigung von Rentenreformen bei den Strafverfahren. Die EU-Kommission hatte Ende September Gesetzesvorschläge für einen härteren Euro-Stabilitätspakt gemacht – diese werden zurzeit in den EU-Institutionen beraten. Der EU-Gipfel beginnt an diesem Donnerstag (16.12.)  (awp/mc/ps/19)

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