BFW: Expertenbericht zeigt keine Unregelmässigkeiten

Ebenso sei der Entscheidungsprozess beim Verkauf der Liegenschaft Zürich-Altstetten an den Hauptaktionär im Jahr 2007 sei in den Akten mangelhaft dokumentiert. Der Sachverständige Martin Meili wurde mit Beschluss der Generalversammlung vom 21. April 2009 mit der Prüfung der Geschäftsführung und einzelner Teile davon beauftragt. Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde damals die Entlastung verweigert.


«Sämtliche Aktien offengelegt»
Mit dem Gewicht der Stimmrechtsaktien der Kategorie B lehnte die Generalversammlung zudem die Anträge der Aktionärsgruppe LB (Swiss) Investment AG und Pensionskasse SBB auf sofortige Einführung von Einheitsnamenaktien und auf Aktienrückkauf zwecks Kapitalherabsetzung ab. Im nun veröffentlichten Bericht des Sachverständigen werde bestätigt, dass die Gesellschaft sämtliche Aktien offengelegt habe, die dieser zur Ermittlung des Sachverhalts benötigt habe. Meili habe uneingeschränkten Zugang zu allen Dokumenten gehabt und haben vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung die verlangten Auskünfte erhalten.


Bezahlte Kaufpreise entsprechen Marktpreisen
Die Prüfung der Immobilientransaktionen der Jahre 2005 bis 2008 habe ergeben, dass die Höhe der bezahlten Kaufpreise den Marktpreisen entsprochen habe. An die BFW Vermögensverwaltung AG bezahlte Provisionen seien offen ausgewiesen worden und hätten den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen. Im Zuge der Immobilientransaktionen sowie bei der Finanzierung der Geschäfte seien keine Retrozessionen oder andere Soft Commissions an die Organmitglieder der Gesellschaft ausbezahlt worden.


Webermühle: Zu grosses Klumpenrisiko
Bei der erwähnten Fehlinvestition in den Kauf der Liegenschaft Webermühle seien die aufgeschobenen Unterhaltsarbeiten unterschätzt worden. Eine dermassen grosse Problemliegenschaft habe für BKW von Anfang an ein zu grosses Klumpenrisiko bedeutet und die mit dem Management beauftragte BFW Vermögensverwaltung AG habe die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt. Mit dem Verkauf der Liegenschaft wurde ein Verlust von 4,8 Mio CHF realisiert, was für die Investoren über die Jahre einen substantiellen Verlust ergeben habe.


Verletzung der Treuepflicht nicht geklärt
Weiter ergibt der Bericht, dass beim Verkauf von 100’000 Aktien aus dem Eigenbestand an einen Investor im Januar 2009 keine unrechtmässigen Begünstigungen an Organmitglieder erfolgt seien. Die Frage, ob mit dem Verkauf eines Aktienpaketes «weit unter NAV» eine Verletzung der Treuepflicht vorliege, könne indes ohne weitere Untersuchungshandlungen nicht geklärt werden. Der Entscheid des Verwaltungsrates von Ende Juni 2009, das Mandat mit der BFW Vermögensverwaltung AG zu kündigen und die Gesellschaft mit eigenem Personal zu managen, habe «wesentlich zur Verbesserung der Transparenz und Entflechtung von möglichen Interessenskonflikten» beigetragen. (awp/mc/ps/06)

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