BR eröffnet Vernehmlassungsverfahren zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Verhandlungsergebnissen über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien zugestimmt. Dies ermöglichte dem Bundesrat die Eröffnung des Vernehmlassungs-Verfahrens, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.


Zugangsbeschränkungen während sieben Jahren
Gemäss Abkommen kann die Schweiz bis sieben Jahre nach dessen Inkrafttreten gegenüber rumänischen und bulgarischen Bürgerinnen und Bürgern ihre arbeitsmarktlichen Zugangsbeschränkungen (Kontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen) aufrechterhalten.


Bewilligungskontingente und einseitige Schutzklausel 
Es wurden jährlich ansteigende Bewilligungskontingente vereinbart. So können bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen im ersten Jahr zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit 362 Daueraufenthaltsbewilligungen und 3620 Kurzaufenthaltsbewilligungen ausgestellt werden. Diese Kontingente steigen jährlich an und erreichen im siebten Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens 1207 Daueraufenthalts- und 11 664 Kurzaufenthaltsbewilligungen. Nach dem Übergangsregime erlaubt eine einseitige Schutzklausel der Schweiz während dreier Jahre eine Wiedereinführung von Bewilligungskontingenten.


«Im Interesse der Schweiz»
Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien sei eine kohärente Fortsetzung des mit dem Freizügigkeitsabkommen eingeschlagenen Weges, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Diese Kontinuität liege im Interesse der Schweiz, ihrer Wirtschaft und ihres Arbeitsmarktes. (awp/mc/pg)

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