Bundesrat: Entlastung von Unternehmen und Investoren

Die Landesregierung hat die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II verabschiedet. Ein vorrangiges Ziel der Gesetzesvorlage ist es, die wirtschaftliche Doppelbelastung wegen der Besteuerung des Unternehmensgewinns und der Dividende beim Investor zu mildern.


Reform des Unternehmenssteuerrechts vervollkommnen

Die Unternehmenssteuerreform II (USTR II) soll die im Jahr 1997 eingeleitete Reform des Unternehmenssteuerrechts vervollkommnen. Im Zentrum der Reformbemühungen stehen die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung sowie gezielte Massnahmen zugunsten von Klein- und Mittelbetrieben (KMU), insbesondere für die Personenunternehmen. Als drittes Element sollen mit der Reform Ärgernisse wie die indirekte Teilliquidation beseitigt werden. Der Bundesrat hat gestern die Botschaft und die entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet und den Eidg. Räten zugeleitet.

Verschiedene Anliegen

Die erste Unternehmenssteuerreform von 1997 zeigte mit der Verbesserung des Holdingstandorts, der Beseitigung der Kapitalsteuer und dem linearen Gewinnsteuersatz positive Wirkungen. Hier will der Bundesrat einsetzen und für den Unternehmensstandort Schweiz weitere Verbesserungen sicherstellen. Neben dem Vordringlichen (Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und gezielte Massnahmen zugunsten der KMU) hat der Bundesrat das politisch Machbare mit dem finanzpolitisch Tragbaren verknüpft. Die Eckwerte der USTR II sind in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet worden. Die Reform hat verschiedene volkswirtschaftliche Anliegen im Visier, wie etwa die Annäherung an die Gewinnverwendungs- und Kapitalstruktur-neutralität oder die Stärkung des Unternehmensstandorts Schweiz.

Um diese Zielen zu erreichen, enthält die Gesetzesvorlage verschiedene Massnahmenbereiche auf Stufe Unternehmen / Investor wie etwa die Aufhebung der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven. (mc/as)

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