Bundesrat gegen Haftung der Veranstalter bei Ausschreitungen bei Demonstrationen

Die Verschuldenshaftung sei im OR geregelt, hält der Bundesrat Nationalrätin Jasmin Hutter (SVP/SG) entgegen. Danach haften die Veranstalter von Demonstrationen für Schäden, die sie schuldhaft mitverursachen, indem sie beispielsweise öffentlich zur Gewalt anstiften oder spezifische Mitwirkungsrechte bei der Sicherheit missachten.


Verantwortung für die öffentliche Sicherheit


Demgegenüber würde eine Haftung ohne eigenes Verschulden laut Bundesrat bedeuten, die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit auf die privaten Veranstalter abzuwälzen. Wegen drohender Entschädigungsforderungen wären diese dann praktisch gezwungen, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst einzusetzen oder eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit gefährdet


Eine solche faktische Erschwerung des Demonstrationsrechts wäre mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar, schreibt der Bundesrat. Sie könnte auch dazu führen, dass vermehrt Demonstrationen ohne Bewilligung und damit auch ohne die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt würden. (awp/mc/th)
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