Bundesrat setzt Gesetz gegen Schwarzarbeit auf 2008 in Kraft

«Wer schwarz arbeiten lässt, betrügt die Gesellschaft,» sagte Bundesrätin Doris Leuthard bei ihrem ersten Auftritt vor den Medien als Volkswirtschaftsministerin. Schwarzarbeit sei schädlich und verzerre den Wettbewerb. Steuern und Sozialversicherungen würden nicht bezahlt, und der Arbeitnehmerschutz sei nicht gewährleistet.


«Kein Kavaliersdelikt»
Schwarzarbeit sei kein Kavaliersdelikt, sagte Leuthard. Arbeitgeber, die wegen Schwarzarbeit verurteilt wurden, können deshalb bis zu fünf Jahre von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Landwirten, die Illegale beschäftigen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Direktzahlungen gekürzt werden. Verschärft werden auch die Strafen. So drohen fehlbaren Arbeitgebern Bussen bis zu 500’000 CHF, im Wiederholungsfall eine Busse von bis zu 1 Mio und Gefängnis. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) führt eine Liste der Verurteilten, die auf dem Internet verfügbar sein wird.


Kantone in der Pflicht
Die Kantone werden verpflichtet, ein kantonales Kontrollorgan mit verstärkten Kompetenzen zu bezeichnen, welche die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten prüfen. Diese Arbeit können jene 153 Inspektoren leisten, die über die Einhaltung der Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping wachen. Die Kontrolleure dürfen Betriebe oder Arbeitsplätze während der Arbeitszeit betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen konsultieren. Sie sind auch berechtigt, Privathaushalte zu besuchen. Die Kontrollergebnisse müssen unter den beteiligten Behörden und Organen ausgetauscht werden.


Anreize sollen geschaffen werden
Ein vereinfachtes Abrechnungssystem sowie administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen und bei der Quellensteuer sollen einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, kleinere unselbständige Tätigkeiten zu melden. Eine Meldepflcht wird ab einem Jahreseinkommen von 2100 Franken eingeführt.


Genug Zeit für Kantone
Eine frühere Inkraftsetzung wäre möglich gewesen, räumte Leuthard ein. Der Bundesrat wolle aber den Kantonen genügend Zeit lassen, die Quellensteuer für das vereinfachte Abrechnungsverfahren einzuführen oder zu harmonisieren. So könne das ganze Massnahmenpaket auf den 1. Januar 2008 seine Wirkung entfalten.


«Schadenssumme» von 40 Mrd. Franken jährlich
Mit einer Informationskampagne soll die Öffentlichkeit auf das Problem Schwarzarbeit aufmerksam gemacht werden. Dabei sollen die negativen sozialen und finanziellen Folgen aufgezeigt werden. Heute werden jährlich rund 40 Mrd CHF oder 10% des Bruttoinlandprodukts dem Fiskus und den Sozialwerken entzogen. (awp/mc/pg)

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