CH: Bundesgericht bestätigt Exportverbot für 50 Tonnen Sondermüll

Die Firma hatte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im April 2004 darum ersucht, 50 Tonnen Altbatterien nach Frankreich ausführen zu dürfen, um sie dort in der Anlage ihrer Schwestergesellschaft zu verwerten. Die Exportbewilligung wurde ihr jedoch verwehrt.


Abfallentsorgung im Inland

Das BAFU war zum Schluss gekommen, dass grundsätzlich eine Abfallentsorgung im Inland anzustreben sei. Die Schweiz verfüge denn auch über eine Batterieverwertungsanlage auf dem besten Stand der Technik. Zudem sei nicht sichergestellt, dass die Batterien in der französischen Anlage umweltverträglich entsorgt würden.

Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

Der Entscheid wurde im vergangenen Februar von der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) bestätigt. Die Firma gelangte anschliessend ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat.

Umweltrechtliche Normen und Auflagen verletzt

Laut den Lausanner Richtern haben die französischen Behörden wiederholt festgehalten, dass in der Anlage umweltrechtliche Normen und Auflagen verletzt wurden. Insgesamt hat sich gemäss Bundesgericht das Bild eines Unternehmens ergeben, das mehrfach mit dem französischen Umweltrecht in Konflikt gekommen ist.

Keine Gewähr für umweltverträgliche Entsorgung

Die Reko Inum sei deshalb zu Recht davon ausgegangen, dass keine Gewähr für eine umweltverträgliche Entsorgung bestehe. Da es nicht um ein generelles Ausfuhrverbot gehe, sei auch keine Verletzung der Beschlüsse der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betreffend Abfallexport ersichtlich. (awp/mc/ab)

(Urteil 1A.61/2006 vom 11. Dezember 2006; BGE-Publikation)
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