CH: Bundesrat will vertiefte Analyse bei Börsendelikten und Marktmissbrauch

Es seien zurzeit zahlreiche Fragen offen, hielt der Bundesrat fest. Zu dieser Feststellung gelangt sind das EFD und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nach einer Vorprüfung.


Expertenkommission soll Handlungsbedarf ermitteln


Zusammen mit der Eidg. Bankenkommission hatten sie sich mit allen bisher geleisteten Vorarbeiten zu dieser Frage befasst. Die Landesregierung hatte sie Ende September 2006 damit beauftragt. Nun soll die vom EFD einzusetzende Expertenkommission einen allfälligen materiell- und verfahrensrechtlichen Handlungsbedarf ermitteln.

Kompetenzen für die Verfolgung


Die Expertenkommission wird insbesondere die Frage der Kompetenzen für die Verfolgung der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs im weitesten Sinne prüfen. Dazu kommt die Frage der systematischen Einordnung dieser Normen (Strafgesetzbuch, bestehendes oder neues Gesetz, Verordnung, Rundschreiben).

Konkrete Vorschläge Ende 2008


Gestützt auf diese Arbeiten soll das EFD dem Bundesrat konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Dies soll Ende 2008 geschehen. (awp/mc/ab)
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