CH-Lotteriegesetz: Abkommen der Kantone tritt im Juli in Kraft

Sie hatten sich gegen die vom Bund vorgeschlagene Revision des Lotteriegesetzes gestellt und vorgeschlagen, die Mängel selber zu beheben. Der Bundesrat ging im Mai 2004 auf den Vorschlag ein und sistierte die Revision, um den Kantonen Gelegenheit für die Ausarbeitung einer eigenen Vereinbarung zu geben.


Transparenz im Lotteriewesen
Ziel des Bundes war es, im Lotteriewesen mehr Transparenz zu schaffen und eine Gewaltentrennung einzuführen. Die interkantonale Vereinbarung sieht nun eine auf Kantonsebene zentralisierte Aufsicht vor, die von drei Organen ausgeübt wird. An der Spitze des politischen Führungsgremiums steht die Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro aus dem Kanton Baselland. Die Lotterie- und Wettkommission wird durch den jurassischen Staatsrat Jean-François Roth präsidiert, die Rekurskommission von Adrian Bieri, dem Generalsekretär der Berner Finanzdirektion.


Bericht des Bundesamtes für Justiz bis 2007
Ob sich der Bund mit der Regelung der Kantone zufrieden gibt, ist allerdings noch nicht sicher: Bis Anfang 2007 will das Bundesamt für Justiz dem Bundesrat Bericht erstatten, ob die Mängel im Lotteriewesen mit der interkantonalen Vereinbarung behoben sind.


Lotterie für Kantone wichtig
Die Lotterie ist für die Kantone von Bedeutung: Über den Lotteriefonds verteilen sie jährlich rund 400 Mio CHF. Das Geld fliesst in gemeinnützige, kulturelle und sportliche Projekte. (awp/mc/ar)

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