CH-Nationalrat für gerechtere Besteuerung von Flugpersonal deutscher Unternehmen

Laut dem schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird fliegendes Personal in jenem Staat besteuert, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Demnach besteuert Deutschland die in der Schweiz wohnhaften Piloten und Flugbegleiter. Seit der Revision des DBA auf Anfang 2007 wird dabei nicht länger nur ein Teil des Lohnes erfasst. Weil die Steuersätze in Deutschland höher sind und keine Abzüge wegen der familiären Situation oder für Einlagen in die Sozialversicherungen geltend gemacht werden können, stehen dem Schweizer Flugpersonal nun erheblich höhere Steuerrechnungen ins Haus. Das möchte das Parlament nun ändern.


Ähnliche Besteuerung vor wie für die Grenzgänger
Beide Kammern erachten es als falsch, dass Personen, die in der Schweiz wohnen und damit vor allem die hiesige Infrastruktur nutzen, vollumfänglich im Ausland besteuert werden. Ihnen schwebt, – wie dem seinerzeitigen Motionär Filippo Lombardi (CVP/TI) im Ständerat – eine ähnliche Besteuerung vor wie für die Grenzgänger. In der kleinen Kammer hatte Bundesrat Hans-Rudolf Merz erfolglos davor gewarnt, in der ohnehin schon aufgeheizten Debatte – Stichwort Steuerstreit mit der EU – diese «Büchse der Pandora» zu öffnen. Das vor wenigen Jahren revidierte DBA enthalte insgesamt günstige Lösungen für die Schweiz. Neuverhandlungen seien so gut wie aussichtlos. (awp/mc/gh)

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