CH-Tierschutzgesetz: Nationalrat verschiebt Debatte über Kampfhunde-Verbot

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates war am Mittwoch auf einen bereits bereinigten Artikel des Tierschutzgesetzes zurückgekommen. Neu soll folgender Wortlaut eingefügt werden: «Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen sind verboten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.»


Wissenschaftskommission hatte keine Zeit

Einem Rückkommensantrag müssen aber die Kommissionen beider Räte zustimmen. Die Wissenschaftskommission des Ständerats hatte aber keine Zeit, bis am Donnerstag den Antrag der nationalrätlichen Kommission zu beraten. Sie tagt erst am nächsten Dienstag wieder.

Weitere Differenzen

Abgesehen von der Verbotsfrage besteht im Tierschutzgesetz nur noch eine Differenz zwischen den beiden Räten. Sie betrifft die Deklarationspflicht für Lebensmittel aus tierischer Produktion. Hätte der Nationalrat diese Differenz am Donnerstag behandelt und bereinigt, wäre ein späteres Einfügen des geplanten Artikels verunmöglicht worden. (awp/mc/ab)
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