Entlastung des HVB-Aufsichtsrats nichtig

Der Aufsichtsrat habe die Aktionäre nicht über den Stand eines Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit einer früheren Hauptversammlung informiert, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit. Die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers sei dagegen ordnungsgemäss erfolgt.


Aktionäre nicht informiert

Ein Aktionär hatte die Blockwahl des Aufsichtsrats auf der Hauptversammlung 2003 für nichtig erklären lassen. Die HVB legte zunächst Berufung ein, nahm diese dann aber zurück. Das Gericht bemängelte nun, dass die Aktionäre 2005 nicht über die Rücknahme der Berufung informiert wurden.

Keine wirtschaftlichen Auswirkungen

Eine HVB-Sprecherin sagte zu der Entscheidung: «Das Urteil hat keine wirtschaftlichen Auswirkungen für die Bank.» Die HypoVereinsbank analysiere das Urteil und prüfe mögliche Rechtsmittel. (awp/mc/ab)
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