Ermittlungsverfahren gegen Middelhoff

In dieser Sache wolle die Staatsanwaltschaft abwarten, bis sich der vorläufige Insolvenzverwalter einen Überblick über das Unternehmen gemacht hat, wie Behördensprecherin Angelika Matthiesen am Freitag mitteilte. Gegen Middelhoff hatte die Staatsanwaltschaft auf Anregung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zunächst vorermittelt. «Wir haben diese Anregung neu bewertet und gehen jetzt von einem Strafverfolgungsbegehren aus», sagte Matthiesen. Neue Erkenntnisse gebe es nicht. Auch liege eine angekündigte Stellungnahme von Middelhoff noch nicht vor.


Aussergewöhnlich hohe Mietpreise
Im Zentrum der Kontroverse um Middelhoff stehen fünf Gebäude, die von dem Konzern für Karstadt-Warenhäuser bei Immobilienfonds angemietet werden. Die Fonds waren gemeinsam von der Privatbank Sal. Oppenheim und dem Projektentwickler Josef Esch aufgelegt worden. Die Häuser seien – noch bevor Middelhoff zu dem Konzern kam – zu aussergewöhnlich hohen Preisen angemietet worden, schreibt der «Spiegel». Im Gegenzug sollte Esch den Konzern an Gewinnen aus seinen Grossprojekten beteiligen, heisst es. Zu den Geschäften sei es aber nicht gekommen. Der Vorstand habe die Ausfälle auf rund 100 Millionen Euro beziffert. Laut juristischer Prüfung seien die Gelder aber nicht einzutreiben gewesen, hatte Middelhoff erklärt.


Aufsichtsrat rechtzeitig informiert?
Zum eigenen Engagement bei den Fonds sagte Middelhoff, seine Frau und er hätten als Privatpersonen kleinere Beteiligungen (unter 10 Prozent) an den Esch-Fonds gezeichnet, ohne zu diesem Zeitpunkt zu ahnen, dass er zwei Jahre später in den Aufsichtsrat von KarstadtQuelle (heute Arcandor) gewählt werden würde. Er habe den Aufsichtsrat unmittelbar nach seiner Berufung 2004 über den Sachverhalt informiert. Auch auf der Hauptversammlung 2005 sei kein Fehlverhalten festgestellt worden. Middelhoff war zunächst Aufsichtsratschef und dann von Mai 2005 an Vorstandsvorsitzender.


Weitere Anzeigen gegen Eick
Die Anzeigen gegen Eick wegen Insolvenzverschleppung sind laut Staatsanwaltschaft von Privatpersonen gestellt worden und stützen sich auf Presseberichte. Die Frage ist, ob eine Überschuldung vor dem Antrag auf Insolvenzverfahren vorgelegen hat. (awp/mc/ps/20)

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