EU schliesst Steuer-Schlupflöcher

Laut EU-Gesetz werden künftig mehr Informationen über die Grenzen hinweg ausgetauscht, um Steuerflucht und Steuerbetrug besser zu bekämpfen. Von 2013 an sind Anfragen von Behörden bei vermuteten Verstössen möglich – es müssen dazu jedoch präzise Angaben wie die Identität der gesuchten Person und zum Grund der Suche gemacht werden. «Datenfischerei wird es nicht geben», meinte ein Experte.


Automatischer Informationsaustausch
Von 2014 an sollen dann auch Daten automatisch zwischen den Mitgliedsländern ausgetauscht werden. Bedingung ist aber, dass diese Informationen für die jeweiligen nationalen Behörden überhaupt verfügbar sind. Dabei geht es um Gehaltszahlungen, Vergütungen für Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder von Unternehmen, Renten, Lebensversicherungen oder Einkommen aus Immobilien. 2017 soll der Erfolg des Gesetzes bewertet werden.


Neue Zinssteuer-Richtlinie lässt auf sich warten
Der luxemburgische Ressortchef Luc Frieden sagte, auch beim automatischen Informationsaustausch würden keine Bankdaten abgefragt. Luxemburg und Österreich – beide Länder haben das Bankgeheimnis – hatten sich lange gegen den Kompromiss gewehrt. Bei dem Gesetz geht es nicht um die Überarbeitung der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung, die von der EU vor fünf Jahren eingeführt wurde. Die Revision der Zinssteuer-Richtlinie ist ausgesprochen schwierig und dürfte sich laut Diplomaten noch länger hinziehen.


EU-Kommission führt Steuerdialog weiter
Die EU-Finanzminister wollen den Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung auf Drittstaaten ausweiten. Sie forderten deshalb die EU-Kommission am Dienstag auf, ihre Beratungen mit Ländern wie der Schweiz fortzusetzen. Zudem solle die Verhaltenskodex-Gruppe mit Experten der Mitgliedstaaten über die Fortschritte regelmässig informiert werden. Es gehe darum, einen Rahmen für die weiteren Diskussionen mit der Schweiz und Liechtenstein in diesem Bereich zu schaffen, sagte die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta auf Anfrage.


Schweiz zu Dialog «über Parameter der Diskussion» bereit
Semeta selbst hatte früher dazu festgehalten, dass «der Grad der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU so hoch ist, dass gewisse EU-Prinzipien auch für die Schweiz gelten sollten». Dazu zählt Semeta unter anderem den EU-Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung. Der Bundesrat erklärte sich im August zu einem Dialog «über die Parameter der Diskussion» bereit. Seither haben mehrere exploratorische Gespräche stattgefunden. Am 19. November informierte die Kommission die Verhaltenskodex-Gruppe ein erstes Mal über den Zwischenstand der Gespräche mit der Schweiz und Liechtenstein.


EU will Geltungsbereichs des Verhaltenkodex erörtern
Der Kodex stammt von 1997 und ist nicht rechtsverbindlich. Er dient aber der Identifizierung und zum Teil der Unterbindung von «schädlichen Steuerpraktiken», durch die ausländische Unternehmen angelockt werden sollen. Am Dienstag stellte die Verhaltenskodex-Gruppe den EU-Finanzministern ihren halbjährlichen Bericht vor. In den Schlussfolgerungen dazu wird unter anderem festgehalten, dass sich die Gruppe im nächsten Halbjahr mit der Frage «des Geltungsbereichs des Verhaltenkodex» befassen soll. (awp/mc/ps/19)

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