FINMA: Bundesrat genehmigt Personalverordnung

Angesichts der dynamischen Entwicklungen an den Finanzmärkten hatte der Bundesrat immer betont, dass eine starke Aufsicht auf leistungsfähige Mitarbeitende mit hoher Fachkompetenz angewiesen sei. Die FINMA benötige zur Erfüllung ihrer Aufgaben deshalb einen möglichst grossen Handlungsspielraum.


Variabler Betrag für ausserordentliche Leistungen
Gemäss der Personalverordnung können ausserordentliche Leistungen mit einem variablen Betrag honoriert werden. Der Verwaltungsrat legt im Budget einen Betrag fest, der maximal 10 Prozent der Gesamtlohnsumme ausmacht. Die variable Lohnkomponente kann im Einzelfall höchstens 15, bei höheren Funktionen höchstens 20% des Basislohnes betragen.


FINMA ab Anfang 2009 operativ tätig
Die FINMA finanziert sich vollständig über Gebühren und Abgaben der Beaufsichtigten. In ihr werden die drei Behörden Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherungen und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei zusammengeführt. Die FINMA nimmt ihre operative Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf. (awp/mc/pg/29)

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