Gericht billigt Allianz Premiere/Springer – Bauer-Verlag unterliegt

Die Kartellstreitkammer sah zwar «Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsbeeinträchtigung». Sie wies die Klage mit Verweis auf die europäische Gruppenfreistellungsverordnung aber ab (Az. 33 O 24781/04). Premiere hatte seine eigene Zeitschrift «tv kofler» im Jahr 2004 eingestellt und die Abonnenten an Springer übertragen. Zugleich verpflichtete sich der Bezahlsender, für fünf Jahre exklusiv Springers «TV Digital» zu vertreiben. Seither bekommt jeder neue Premiere-Abonnent zwei Ausgaben des Hefts gratis und anschliessend ein Abonnement angeboten. Premiere erhält bei Abschluss eine Provision. Im Programmpaket «Premiere komplett» ist das Abo sogar automatisch im Preis enthalten. Der Bauer-Verlag sah in dieser Kooperation laut Gericht den Grund dafür, dass seine «tv world» am Markt keine Chance habe. Der Zugang zu Premiere-Abonnenten sei faktisch abgeschottet, die Kooperation daher rechtswidrig.


Gruppenfreistellung nach der EG-Verordnung
Die zuständige Kammer des Landgerichts hat zwar auch Bedenken, sieht aber die Voraussetzungen für eine Gruppenfreistellung nach der EG-Verordnung von 1999 gegeben. Der Anteil des Springer-Verlags am Markt für Programmzeitschriften liege unter der entscheidenden Marke von 30 Prozent. Eine Unterteilung dieses Marktes in Zeitschriften für Abo- und frei empfangbares Fernsehen lehnten die Richter dabei ab. Inzwischen liege ein einheitlicher Markt vor. (awp/mc/gh)

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