Mit einer Informationskampagne auf dem Bau und in baunahen Gewerbebranchen sollen die «oft mangelhafte Kenntnis der schweizerischen Gesetzes- und Vertragsbestimmungen bei Temporärarbeitenden aus dem In- und Ausland» verbessert werden, heisst es in einer Unia-Mitteilung vom Dienstag.
Immer mehr Festangestellte ersetzt durch Temporärarbeitende
Bei den Temporärbüros herrsche Goldgräberstimmung. Die Vermittlertätigkeit von Kurzaufenthaltern insbesondere aus dem Raum der neuen deutschen Bundesländer nehme spürbar zu. Vor allem auf dem Bau und im Gewerbe würden immer mehr Festangestellte durch in- und ausländische Zeitarbeiter ersetzt.
GAV-Schutz nicht in Praxis umgesetzt
Seit dem 1. April 2006 gelten die neuen flankierenden Massnahmen und damit der vertragliche GAV-Schutz auch für Temporärarbeitende. Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Umsetzung in der Praxis viele Temporärbüros zu überfordern scheine. Immer noch würde viele Temporäre nicht den ihnen gemäss GAV zustehenden Lohn erhalten. Dagegen wehren könnten sich nur Wenige, da sie den vertraglichen Mindestlohn in ihrer Branche nicht kennen würden.
Info-Broschüre «Gleicher Schutz für alle»