Gratisblätter und Take-Aways sollen laut Preisüberwacher Entsorgungs-Kosten tragen

Im Kampf gegen liegengelassene Abfälle im öffentlichen Raum (Littering) müsse generell das Verursacherprinzip gelten, fordert Strahm im neuesten Newsletter der Preisüberwachung. Heute übernehme die öffentliche Hand zu einem guten Teil die Kosten für Littering und die «riesigen Tonnagen liegengelassener Gratiszeitungen».


Verursacherprinzip als übergeordnete Leitlinie
Konkret fordert Strahm die Revision der Richtlinie zur verursachergerechten Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen. Darin sei die verursachergerechte Verrechnung der Litteringkosten heute nicht festgeschrieben. Auch müsse das Verursacherprinzip im Umweltschutzgesetz als übergeordnete Leitlinie verankert werden.


Zeitung oder Leserschaft als Verursacher?
Bei den Verlegern der Gratiszeitungen und bei den Take-Aways stösst Strahm mit seinen Vorschlägen indes auf wenig Gegenliebe. Grundsätzlich mache eine verursachergerechte Gebühr im Umweltschutz Sinn, sagte Sacha Wigdorovits, Verleger der Gratiszeitung «.ch», auf Anfrage. In diesem Fall seien jedoch nicht die Verlage, sondern die Leserinnen und Leser die Verursacher. Auf sie müsse also zugegriffen werden. Ausserdem zahlten die Gratiszeitungen bereits an zahlreichen Standorten ihrer Zeitungsständer Reinigungsgebühren.


McDonald’s auf Aufräumtour
Littering sei ein gesellschaftliches Problem, sagte auch Nicole Schöwel, Sprecherin von McDonald’s Schweiz, auf Anfrage. Man sei jedoch der Ansicht, die Lösung dieses Problems solle weiter in der Eigenverantwortung der Unternehmen bleiben. McDonald’s habe in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden eine Reihe von Massnahmen ergriffen: So gehen die Mitarbeitenden mehrmals täglich auf Aufräumtour und sammeln auf freiwilliger Basis herumliegenden Abfall ein. Auch habe man zusätzliche Abfallkübel aufgestellt, sagte Schöwel. (awp/mc/pg/30)

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