Implenia: Laxey wendet sich ebenfalls an Übernahmekammer der EBK

Laxey beanstandete die Konsequenzen aus einer möglichen Verletzung der ‹Best Price Rule›. Mit der ersten Empfehlung in Sachen Implenia vom 16.11.2007 hätte die Übernahmekommission namentlich festgestellt, dass eine allfällige Verletzung der Best Price Rule während der sechs Monaten nach Ablauf der Nachfrist die Anbieterin (Laxey) verpflichten würde, allen ursprünglichen Angebotsempfängern den Best Price als Angebotspreis anzubieten, wie die EBK mitteilte.


Kaufangebot läuft weiter
Diese Empfehlung sei von Laxey in diesem Punkt abgelehnt worden. Die Übernahmekammer der EBK prüfe diese Ablehnung. Das Kaufangebot laufe weiter, so die EBK.


Laxey hielt Anfang November 34,01 % an Implenia
Der Hedge-Fonds Laxey hielt Anfang November 6’282’681 Namenaktien, entsprechend 34,01% der Stimmrechte an Implenia. Entsprechend war Laxey zu einem öffentlichen Übernahmeangebot Implenia verpflichtet. Dieses hatte der Hedgefonds zu einem Preis von 33,23 CHF je Aktie unterbreitet. Gestern schlossen Implenia mit 33,40 CHF.


Bedingung der Offerte ist, dass Implenia alle von Laxey gehaltenen Aktien in das Aktienregister einträgt. Der Verwaltungsrat von Implenia will den britischen Hedgefonds unter Verweis auf die Lex Koller, die den Immobilienbesitz von Ausländern limitiert, lediglich mit 4,9% ins Aktienregister eintragen. Seither tobt ein Machtkampf zwischen Implenia und Laxey. (awp/mc/pg)

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