Kein Zwang für Krankenkassen zu obligatorischer Telefonberatung

Vergeblich hatte Bundesrat Didier Burkhalter für den Beratungsdienst geworben.


Finanzierung von Telefonwerbung verboten
In der obligatorischen Grundversicherung will der Nationalrat den Kassen nicht nur Maklergebühren und Provisionen verbieten, sondern auch die Finanzierung von Telefonwerbung. Auf Antrag der Mehrheit der SGK fügte der Rat mit 119 zu 56 Stimmen diesen zusätzlichen Absatz ins Gesetz ein.


Damit werden zwei Anliegen beider Räte zusammengeführt: Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung zunächst ein Verbot ins Gesetz eingefügt, per Telefon um Kunden zu werben. Der Ständerat beschloss danach das Verbot von Provisionen und Courtagen.


Einsparungen von 55 Mio. Franken jährlich
Bundesrat Didier Burkhalter begrüsste die Verbote. Weder Werbung noch Makler brächten einen Mehrwert, kosteten aber Geld. Mit dem Verbot könnten gemäss einer Studie des Bundesamtes für Gesundheit bei der Grundversicherung rund 55 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.


Die SGK des Nationalrates will die Vorlage wie auch der Bundesrat dringlich und bis Ende 2013 befristet umsetzen. Darüber entschied die Grosse Kammer am Mittwoch aber noch nicht. Die Sitzung endete vor dem Ende der Beratung. (awp/mc/pg/25)

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