Kritischer Blick aufs Geldwäscherei-Gesetz

Aufwand und Nutzen der Gesetzgebung stünden in einem Missverhältnis zueinander, sagte Zollinger an einer Medienkonferenz im Vorfeld der Tagung Finance Forum. Die positiven Anreize bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität seien nicht immer erkennbar.


Nutzen für ausländische Finanzplätze
Die Schweiz habe die europa-, wenn nicht sogar weltweit strengsten Sorgfaltspflichten im Finanzsektor, betonte Zollinger. Es stelle sich die Frage, ob dies nicht den ausländischen Finanzplätzen nütze, welche die Kapitalflucht im Visier hätten und deren Gesetzgebung hinter derjenigen der Schweiz zurückliege. Eine Regulierung ohne erkennbare Ziele für die Regulierten ist laut Zollinger nicht nur teuer, sondern auch prekär, weil sie Ressourcen binde, die dann anderswo nicht mehr zur Verfügung stünden. «Wenn eine Bank ihre Ressourcen zum Abklären von Bagatellfällen verwenden muss, läuft sie Gefahr, die wirklichen Risiken nicht mehr zu erkennen, geschweige denn sie erfolgreich zu bekämpfen.»


Kann Strafrecht mehr als ein Hilfsmittel sein?
Zollinger wünscht sich daher eine Diskussion darüber, ob die Gesellschaft die Kriminalitätsbekämpfung auf dem Finanzplatz Schweiz ausschliesslich an die Verwaltung delegieren will. «Genügt Neid als Kriterium? Kann Strafrecht mehr als ein Hilfsmittel sein?», fragte Zollinger. Am Finance Forum in Zürich treffen sich ab 7. November Spitzenvertreter von Banken und Versicherungen. Hauptthema der diesjährigen Veranstaltung sind Strategien für ein nachhaltiges Wachstum.

(Tagblatt/mc/hfu)

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