Liechtenstein lockert für USA Bankgeheimnis

Das Abkommen über den Informationsaustausch wurde nach über zweijährigen Verhandlungen am Montag in Vaduz vom Liechtensteiner Regierungschef Otmar Hasler und der amerikanischen Interimsbotschafterin Leigh Carter unterschrieben. Es erfasst Fälle ab dem Steuerjahr 2009. Geregelt wurde der Informationsaustausch bei einem nach US-Recht begründeten Verdacht auf Steuerdelikte von amerikanischen Bürgern mit Vermögen in Liechtenstein. Neben der Rechts- wurde eine Amtshilfe vereinbart. Sie erfolgt auf Anfrage und nach Bekanntgabe der Identität des Steuerzahlers durch die US-Behörden.


Amtshilfe zugesichert  
Vorgesehen ist, dass ein liechtensteinisches Gericht über die Rechtmässigkeit einer Anfrage entscheiden kann. Amtshilfe müsse bei Vorliegen eines betrügerischen Steuervergehens nach US-Recht gewährt werden, sagte der Liechtensteiner Regierungschef Otmar Hasler am Montag in Vaduz. Wer laut Hasler in den USA seine Einkünfte nicht vollständig deklariert, begeht nach dem dort geltenden Recht einen betrügerischen Akt der Steuerhinterziehung. Das Fürstentum müsse in solchen Fällen Amtshilfe leisten, obschon dieses Verhalten nach liechtensteinischem Recht kein Steuerbetrug, sondern eine verwaltungsrechtlich zu verfolgende Steuerhinterziehung darstelle.


Liechtensteins QI-Status verlängert
Mit der Unterzeichnung des Abkommens wird für die Liechtensteiner Banken der so genannte QI-Status in den USA provisorisch bis Ende nächsten Jahres verlängert. Dieses Qualified Intermediary Agreement ist nach Inkrafttreten des Informationsaustausch-Abkommens Anfang 2010 für sechs weitere Jahre gültig. Der QI-Status ist wichtig für die Geldinstitute, damit sie keine Wettbewerbsnachteile beim Kauf von US-Wertschriften erleiden. Die QI-Verträge zwischen den US-Steuerbehörden und den Schweizer Banken wurden 2007 bis 2012 verlängert.


Kein Signalwirkung für Schweiz
Bei der Schweizerischen Bankiervereinigung glaubt man nicht, dass die Schweiz nun unter stärkeren Druck der USA nach mehr Steuerinformationen gerät. Das in Vaduz unterzeichnete Abkommen habe keine Signalwirkung, sagte Thomas Sutter, Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung, der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage. Im Unterschied zu Liechtenstein habe die Schweiz mit über 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, welche die Rechts- und Amtshilfe regelten. Aktuell ist die Amtshilfe im Zusammenhang mit der Grossbank UBS, bei der Kunden in Verdacht stehen, Gelder vor dem US-Fiskus versteckt zu haben.


Betrugsabkommen Liechtenstein-EU
Inwieweit das Informationsabkommen mit den USA Einfluss auf das Betrugsabkommen zwischen Liechtenstein und der EU haben wird, ist offen. Liechtenstein hatte die Verhandlungen mit der Union Ende Juni als abgeschlossen vermeldet. Doch innerhalb der EU fordert eine kleine Gruppe um Deutschland mehr Informationen vom Fürstentum. Es gehe nun noch um unterschiedliche Erwartungshaltungen und Interpretationsfragen, sagte Liechtensteins Regierungschef am Montag zum aktuellen Stand der Verhandlungen. Das Betrugsabkommen ist Bedingung, damit Liechenstein nächstes Jahr dem Sicherheitsabkommen von Schengen beitreten kann. (awp/mc/ps/28)

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