Nationalrat will Betriebssparkassen nicht abschaffen

Die Abschaffung der Betriebssparkassen war nach dem Swissair- Debakel gefordert worden. Spargelder der Angestellten wurden damals in der hauseigenen Depositenkasse blockiert. Die Swissair- Angestellten bekamen dabei den schlechten Einlegerschutz der Kassen zu spüren.


Nicht unter der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission
Einleger bei Betriebssparkassen kommen im Falle des Konkurses auf der Liste der Gläubiger nämlich lediglich an dritter Stelle. Zudem unterstehen die Kassen nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. In der Vernehmlassung wurde die Abschaffung von den meisten Kantonen, allen politischen Parteien, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und der Bankiervereinigung befürwortet. Widerstand meldeten lediglich die Unternehmen an, die selber Betriebssparkassen führen.


Bedeutung der Betriebssparkassen nur noch gering
Ein vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes Gutachten zeigte, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Betriebssparkassen nur noch gering ist. Das Gesamteinlagevolumen erwies sich mit rund 3 Mrd CHF deutlich kleiner als erwartet. In einigen Unternehmen haben die Betriebssparkassen laut Gutachten aber nach wie vor eine grosse Bedeutung: einerseits als Finanzierungsinstrument und andererseits als Dienstleistung für die Mitarbeitenden. Zudem seien diejenigen Kassen, die noch existierten, in gutem Zustand, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz.


Nutzen einer Abschaffung eher bescheiden
Aus diesen Gründen sei der Nutzen einer Abschaffung eher bescheiden, sagte Merz. Der Bundesrat plädiere deshalb dafür, von einer Aufhebung abzusehen. Die bürgerliche Mehrheit des Rates folgte dem Finanzminister entgegen dem Vorschlag der vorberatenden Kommission diskussionslos. (awp/mc/gh)

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