NR-Kommission für fakultatives Referendum zur Liberalisierung des Strommarktes

Der Nationalrat hatte beschlossen, dass das Parlament nach fünf Jahren entscheiden soll, ob nach den Grosskunden, die über 100 Megawatt beziehen, auch die Haushalte auf dem freien Markt den günstigsten Strompreis suchen können. Ein fakultatives Referendum schloss er im ersten Umgang aus.


Endverbraucher sollen sich zusammenschliessen können
Die Referendumsmöglichkeit sei aus politischen Gründen nötig, sagte UREK-Präsidentin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) am Dienstag vor den Medien. Neu schlägt die UREK vor, dass sich Endverbraucher zusammenschliessen können, um die Schwelle von 100 Megawatt zu erreichen und so sofort von den freien Marktpreisen zu profitieren.


Bildung einer nationalen Netzgesellschaft
Der Bildung einer nationalen Netzgesellschaft als Eignerin und Betreiberin des Übertragungsnetzes stimmte die UREK zu. Aus föderalistischen Rücksichten schlägt sie vor, dass der Verwaltungsrat regional ausgewogen zusammengesetzt wird und nicht nur die grossen Kantone vertritt.


Solarstrom fördern
Zur stärkeren Förderung des «grünen» Stroms will die UREK die Stromkunden mit 0,6 Rappen pro Kilowattstunde belasten. Das ergibt laut Marty Kaelin ein Potenzial von rund 320 Millionen Franken pro Jahr. Der Ständerat hatte eine Einspeisevergütung von 0,5 Rappen oder 270 Millionen beschlossen. Minderheiten wollen dem Ständerat folgen oder gar auf 160 Millionen zurückgehen. Weiter will die Mehrheit der UREK den Solarstrom stärker unterstützen als der Ständerat. Die Fördersumme soll in Etappen, gemessen an den ungedeckten Kosten, von 16 bis auf 64 Millionen pro Jahr steigen.


Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
5 Prozent der 320 Millionen möchte die UREK für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und Unternehmen reservieren. Für geothermische Bauprojekte sind Bürgschaften von insgesamt 150 Millionen vorgesehen. Laut Marty Kaelin sollte das für acht bis zehn Bohrungen reichen. (awp/mc/gh)

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