Dank ihm ist die Schweiz von der sogenannten 24-Stunden-Regel ausgenommen. Diese umschreibt die Bestimmung, dass Nicht-EU-Staaten Import und Export im Voraus anmelden müssen. Zudem können sich Unternehmen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) zertifizieren lassen. Dank dieses Zertifikats müssen weniger Daten geliefert werden und Güter können prioritär kontrolliert werden. Mit dem Abkommen unterstellt die Schweiz ihren Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten den neuen EU-Sicherheitsvorschriften. Sie hat sich verpflichtet, im Luftfracht und Landverkehr mit Drittländern eine Ein- und Ausgangsanmeldung einzuführen. Das Abkommen ist eine totalrevidierte Fassung des Abkommens von 1990.
EU Haupthandelspartner der Schweiz
Die Vernehmlassungsteilnehmer sind sich einig, dass der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU möglichst reibungslos verlaufen solle. Ein flüssiger grenzüberschreitender Warenverkehr sei für das Land von grosser Bedeutung, da 60% der Schweizer Ausfuhren und 80% der Einfuhren in die Schweiz die EU beträfen. Das Abkommen verhindere zusätzlichen Stau an Grenzübergängen sowie administrativen Mehraufwand für Unternehmen, schreibt etwa die CVP zur Vernehmlassung, die am (heutigen) Montag endete. Gleichzeitig fordert die Partei den Bund auf, zusätzliche Abkommen mit Drittstaaten (insbesondere USA und Japan) zu forcieren, die über vergleichbare Sicherheitsstandards verfügen. Dies verlangt auch economiesuisse.
SP will gleich ganz in die EU
Für den Wirtschaftsdachverband kann dank des Abkommens eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs «mit unserem wichtigsten Handelspartner» vermieden werden. Die SP dagegen weist darauf hin, dass die Schweiz die weitere Entwicklung des Vertrages nicht vollumfänglich mitbestimmen könne. Dieses Recht wäre laut den Sozialdemokraten nur durch eine effektive EU-Mitgliedschaft gewährleistet.
SVP: Schweizer Interessen verteidigen
Diesen Punkt kritisiert auch die SVP. Sie ist der Meinung, dass die Übernahme von Änderungen im EU-Recht durch das Abkommen «mehr oder weniger vorgeschrieben» wäre. Die Volkspartei fordert daher, diese Konzession aus dem Vertrag zu streichen. Bilaterale Verträge müssten die Schweizer Interessen verteidigen, schreibt die SVP weiter. Bei der künftigen Umsetzung des Abkommens müsse der Bund auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft Rücksicht nehmen, verlangen auch economiesuisse und die CVP. (awp/mc/ps/29)