Revidiertes Anwaltsgesetz tritt Anfang 2007 in Kraft

Für die Aufnahme ins kantonale Anwaltsregister braucht es fortan ein Rechtsstudium, das an einer Schweizer Universität mit dem Master-Diplom oder – wie bisher – mit dem Lizentiat abgeschlossen wurde. Für die Zulassung zum Anwaltspraktikum genügt hingegen ein Bachelor-Diplom.


Zweistufiges Bologna-Modell
Gemäss dem zweistufigen Bologna-Modell schliessen die Studierenden an Schweizer Universitäten künftig statt mit dem Lizentiat mit einem so genannten Bachelor oder Master ab. Der Bachelor wird in der Regel nach drei Jahren erworben, der Master nach weiteren eineinhalb Jahren.


Studiengänge besser aufeinander abstimmen
Bisher haben 45 Staaten (unter ihnen auch die Schweiz) die Erklärung von Bologna unterzeichnet. Mit dieser sollen die Studiengänge besser aufeinander abgestimmt und die Mobilität der Studierenden gefördert werden.


Revision des Anwaltsgesetzes
Die Revision des Anwaltsgesetzes bringt auch einige andere Neuerungen. Bei der Berufshaftpflichtversicherung wird so neu eine Mindestversicherungssumme von einer Million Franken pro Jahr verlangt. Zudem können anstelle der Haftpflichtversicherung andere gleichwertige Sicherheiten erbracht werden.


Meldepflicht
Kantonale Gerichts- und Verwaltungsbehörden müssen künftig die Aufsichtsbehörde informieren, wenn Anwältinnen oder Anwälte eine persönliche Voraussetzung für den Registereintrag nicht mehr erfüllen. Bisher mussten nur Verletzungen der Berufsregeln gemeldet werden. (awp/mc/gh)

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