Sarasin: EBK schliesst Untersuchungen im Fall Behring ab

Sarasin habe nicht gegen die Bestimmungen des Anlagefondsgesetzes verstossen, stellte die EBK fest. Wie Sarasin weiter mitteilt, habe die Bank gemäss EBK auch keine Anlageprodukte, die dem Umfeld von Dieter Behring zuzurechnen sind, empfohlen. Die Bank sei auch ihren börsenrechtlichen Informationspflichten nach Artikel 11 BEHG nachgekommen.


Heikle Zusammenarbeit


Unterschätzt habe die Bank jedoch im Zusammenhang mit der Abwicklung von Notes der Moore Park Investments Inc. (MPII) ihre Reputationsrisiken. Die Bank habe nicht genügend abgeklärt, wieweit sie sich mit der MPII in Verbindung bringe, wenn sie gleichzeitig im Auftrag eines unabhängigen Vermögensverwalters für Kunden MPII Notes kauft und für die MPII ein Konto zwecks Abrechnung dieser Käufe führt. Da Sarasin inzwischen ihre Überwachung des Reputationsrisikos angepasst hat, verzichtet die EBK jedoch auf die Verfügung von Massnahmen. (awp/mc/th)
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