Sarrazin bleibt vorerst im Bundesbank-Vorstand

Der Vorstand stellte in Abwesenheit Sarrazins fest, dass dieser mit seinen Äusserungen dem Ansehen der Bundesbank Schaden zugefügt habe. Das Leitungsgremium unter Vorsitz von Präsident Axel Weber distanzierte sich von den «diskriminierenden Äusserungen». Der Vorstand verwies auf den Verhaltenskodex für Vorstandsmitglieder der Deutschen Bundesbank, die das Ansehen der Institution erhalten und fördern müssten. Mit seinen «abwertenden Äusserungen» missachte Sarrazin «fortlaufend und in zunehmend schwerwiegendem Masse» seine Verpflichtung gegenüber der Bundesbank. «Grundsätzliche und weitreichende Verfehlungen» sind die Voraussetzung für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds. Der Begriff ist allerdings nicht genau definiert. Dazu gehören sicher Straftaten und Verstösse gegen den Ethik-Kodex der Bundesbank.


«Deutschland schafft sich ab»
Mit Sarrazin, der am Montag in Berlin sein Buch «Deutschland schafft sich ab» vorstellte, solle unverzüglich ein Gespräch geführt werden, kündigte die Bundesbank an. Es werde zeitnah über weitere Schritte entschieden. Die nächste reguläre Vorstandssitzung der Notenbank ist für Mittwoch geplant. Sarrazins Amtszeit begann im Mai 2009 und endet regulär im Jahr 2014. Er hat im vergangenen Jahr für acht Monate Vorstandstätigkeit rund 155.000 Euro erhalten. «Die Bundesbank ist eine Institution, in der Diskriminierung keinen Platz hat», stellte der Vorstand klar. Die abwertenden Äusserungen Sarrazins stellten auch den Betriebsfrieden infrage, zumal zahlreiche Mitarbeiter einen Migrationshintergrund hätten.


Parteiausschlussverfahren
Der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin ist wegen seiner Äusserungen zu muslimischen Zuwanderern und dem Erbgut von Juden zunehmend unter Druck geraten. Unter anderem hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Bundesbank eine Diskussion der Personalie nahegelegt. Der Zentralrat der Juden sieht in den Äusserungen Rückgriffe auf die Rassenideologie der Nazis und die SPD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Mann eingeleitet.


Beispielloser Vorgang
Der Vorgang ist bislang ohne Beispiel in der Geschichte der Bundesbank, deren Vorstand laut Gesetz unabhängig agiert. Zwar werden die sechs Mitglieder von Bund und Ländern in das Gremium berufen, können aber von diesen nicht mehr entlassen werden. Das Recht der Abberufung einzelner Mitglieder steht allein dem Bundespräsidenten zu – auf Antrag des Bundesbankvorstands. (awp/mc/ps/23)

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